Druckschrift 
1 (1845)
Entstehung
Seite
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in die bestehende Ordnung fügen. Und doch war in der ursprüng-lichen Regel des heiligen Basilius die Verpflichtung durch dreifeierliche Gelübde, welche unwiederlöslich auf immer binden, nichtmitbegriffen, und der Zurücktritt in die Welt war keineswegs ver-wehrt.

Fünf große Prinzipien stellte der heilige Basilius in seinen Re-geln auf: Armuth > bei gemeinsamem Genuß der nöthigsten Lebens-bedürfnisse; Arbeitsamkeit zum Erwerb dieser Bedürfnisse undzum Schutze gegen Langeweile und Müßiggang, den größten Fein-den des menschlichen Herzens; der Ueberfluß wurde zum Wohle derMenschheit verwendet. Keuschheit, wenn auch nicht wörtlichausgesprochen, so doch durch den Geist der ganzen Regel bedingt;durch sie sollte der Mensch sich nur ganz dem Dienste Gottes weihen.Es ist natürlich, daß es sich hier nur um Ehelosigkeit handelnkann; denn Keuschheit im engern Sinne darf nicht erst gelobt wer-den, sondern ist einem jeden Christen, einem jeden Menschen ernstgeboten. Gehorsam war natürlich für seine Anstalten eine un-erläßliche Anforderung. Hatte aber Pachomius einem jeden seinerMönche verboten, Priester zu werden, so sehen wir hier einenbedeutenden Fortschritt. Jener verbot es, um Zwietracht und Neidim Kloster zu verhüten; dieser will, daß jedes Kloster einige Priesterhabe, und bildete aus diesen den leuchtendsten Kern, den herrschen-den Stamm geistlicher Größe und Würde der Klöster. Die Laienwaren jetzt nur noch fördernde Mittel zum großen Baue des Kloster-gcbäudes.

Als der heilige Basilius im Jahre 370 auf den Stuhl vonCäsaren erhoben wurde, erkälteten die häufigen Kämpfe, in die ihndie Streitigkeiten der Melitianer und Arianer verwickelten, keines-wegs seinen Eifer für die Ausbreitung des Klosterlebcnö. Es war nicht

l Unter der Armuth, die alle Klöster geloben, lassen sich drei verschie-dene Abstufungen unterscheiden. Die hohe Armuth erlaubt einigen Besitzvon liegenden Gütern; jedoch nur soviel, als zur Erhaltung des Lebens noth-wendig ist (Carmeliter, Augustiner). Die höhere Armuth erlaubt denBesitz von liegenden Gütern nicht, wohl aber die von beweglichen, wie Bücher,Kleider, Nahrungövorräthe, Renten n. s. w. (Dominikaner). Die höchsteArmuth dagegen verbietet jeglichen Besitz, sowohl den der beweglichen alsunbeweglichen Güter.