Druckschrift 
1 (1828)
Entstehung
Seite
47
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Mägde, Me, die im Dienste und unter der BotmäßigkeitAnderer stehn z so wie er in dem vorhergehenden Abschnittunter den Vätern auch die Mütter verstand z "und unterden Herrn auch die Frauen, Alle, die einem Hauswesenoder Geschäfte vorstehen, mit einschließet. Er stellt hierden Stand der christlichen Knechte und Mägde von seinerehrwürdigen, achtbaren und nützlichen Seite vor, als un-entbehrlich für die menschliche Gesellschaft, die ohne ihreDienste nicht bestehen könnte. Denn die menschliche Ge-sellschaft mit ihren verschiedenen Theilen und Abstufungen,gleicht, wie Paulus i. Cor. 12. zeigt, unserm Leibe mitfeinen verschiedenen Gliedern. Gott hat jedes Glied anunserm Leibe und jeden Stand in der bürgerlichen Gesell-schaft mit den übrigen so genau verbunden, daß sie sicheinander nöthig und nützlich sind, sich achten und liebenmüßen. Ein jedes Glied, wenn es nur das Seinige thut,trägt zum Wohl des ganzen Körpers bei. Kein Gliedkann die Dienste aller übrigen thun und ihrer entbehren.Das Auge, das weit höher am Leibe steht als der Fuß,kann doch zum Fuß nicht sagen: ich bedarf deiner nicht-Selbst die Glieder, die uns die verächtlichsten zu sein schei-nen, hat der weise Schöpfer uns so nöthig und nützlichgemacht, daß wir uns gedrungen fühlen, sie aufs sorgfäl-tigste zu pflegen z und wenn ein Glied leidet, so leiden dieübrigen mit. So hat auch ein jedes Glied der menschli-chen Gesellschaft, wenn ihm auch von der Vorsehung einniedriger Stand angewiesen ist, seinen Werth und Nutzen,wenn es den Posten treulich wahrnimmt, worauf der großeHausvater, vor dem kein Ansehn der Person gilt, es ge-setzt hat- Kein Glied der menschlichen Gesellschaft soll dasandere geringschätzen, keines das andere beneiden, keinesmit der Anordnung Gottes unzufrieden sein, sondern einjedes in seinem Stande Treue beweisen. Zeder Standhat eine wichtige Bestimmung vom Herrn, ein jeder seineWürde so wie seine Bürde.

Das Christenthum, das die verschiedenen Stände in dermenschlichen Gesellschaft nicht aufhebt, sondern ihre Noth-wendigkeit anschaulich macht und einem jeden seine Pflichtenvorschreibt und die ihm gebührende Achtung zuerkennt, hat