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1 (1828)
Entstehung
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geben und sie ihnen zu erziehen anvertraut hat, der ihrenRettern die Liebe zu ihnen eingeflößt und für sie mit allerTreue zu sorgen befohlen hat. Es ist das Gebot desGottes, durch den sie leben und sind, von dem sie Alleshaben und in Zeit und Ewigkeit abhangen, dessen Gebotesie darum auch in Ehren halten und befolgen mäßen, derdies Gebot unter sehr feierlichen und fürchterlichen Umstän-den gegeben, damit die Kinder es nicht leichtsinnig über-treten, sondern sorgfältig beobachten, der sie deswegenzur Rechenschaft ziehen will, der die Gehorsamen zu seg-nen verheißen und auch die Ungehorsamen zu strafen gc-brohet hat, der der höchste Gesetzgeber ist und allein selig-machen und verdammen kann. Wollen nun Kinder gottes»fücchtige Kinder seyn, wozu sie aufs höchste verpflichtetsind, wollen sie auf Gottes Wohlgefallen, Geist und Gnadehoffen, so mäßen sie auch seinem Gebot »Ehre Vater undMutter« treulich Nachkommen.

3) Um sie dazu noch mehr zu bewegen, nennt der Apo-stel dies Gebot: Das erste Gebot, das Verheis-jung hat, oder das erste und vornehmste Gebot in derzweiten Tafel, womit auch eine besondere Verheißung ver-paart geht, nehmlich die Verheißung: Auf daß es dirwohl gehe und du lange lebest aüfErden, womitPaulus den Kindern den Gehorsam und die liebevolle Ehr-erbietung gegen die Acltern, als den Weg zu ihrer eige-nen Wohlfahrt und Glückseligkeit angiebt, den der treueGott ihnen selbst dazu angewiesen hat-a. Das Gebot Gottes: Du sollst deinen Vater und deineMutter ehren, das ist das erste und vornehmste Gebot vonder zweiten Tafel des Gesetzes, womit auch der Grund ge-legt werden muß zur Erfüllung des übrigen. Die diesGebot nicht zu halten suchen, werden- auch die andern ausdem Auge setzen. Dahingegen gutgeartete nnd gehorsameKinder auch friedfertige nnd nützliche Glieder der bürger-lichen Geselljchaft werden. Es kommt ihnen hernach inihrem ganzen Leben, in allen Lagen und Verhältnissen zustatten, daß sie von Zugend auf an Zucht und Ordnung,Gehorsam und Ehrerbietung gewohnt sind. Es ist einköstlich Ding einem Manne, daß er das Joch in seineräugend trage. Klagl. 3.