IZZ
im Allgemeine«, und die Hni. Obduzenten insbesonderegesagt har; eben so will ich den Ausspruch: daß Richterniiv Metzger keine Autoritären in der gerichtliche» Medi-zin seyen, und diese hinter der Chirurgie zurückbleibe,nur vorübergehend berühren, indem ich bemerke, daßAutoritäten inloro von keinen« Gewichte sind; denn derGerichcsarzt wird auf die aus seiner Kunst erlangteKenntni'ß und Erfahrung vereidet, und nicht auf die sei-nes Professors; wo aber seine Erfahrung aufhvrt, damag er sein Gewissen durch Autoritäten decken.
Der Umstand, daß in Cdnens Leiche nur die Blut-gefäße an der Basis des Hirnschädels an ihren unternTheilen , mir Blut überfüllt; alle hoher liegenden Rami-fikationen aber blutleer waren , veranlaßt den Herrn vonWalther, zwei Hypothesen aufzustellen, wodurch er denSatz der HH. Obduzenten bestreiten will: daß der Blut-umlauf den mechanischen Gesetzen nicht gehorche;— er giebk dieses jedoch theilweise zu, indem erdenselben als nur wenig gehorchend annimmt. —Es ist bis jetzt noch ein Gehcimniß: ob der Blut-umlanf den mechanischen, dynamischen, hydraulischen,physischen, chemischen, attraktiven), elektrokgalvanischsn,oder den Polaritäts-Gesetzen gehorche; alle diese Gesetzelassen sich in der menschlichen Narnr Nachweisen, folg-lich auch aus den gegebenen Fall anwenden. In Gun-sten des Systems des Hrn. v. Walther will ich hierden Unterschied zwischen dem lebenden und todtenKörpermachen, und annehmen, das das mechanische Gesetzder Schwerkraft im menschlichen Organismus, nach er-folgtem Tode am längsten wirke, wonach sich dann dieTodtenslecken erklären lassen solle»; aber eben diese An-nahme entspricht auch der Thesis der HH. Obduzenten,