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dem Denn von Walther übersandte Bandmesser nachdem Original gefertigt ist.
Ober-Prok. Da die Form des Bandmeffers auf dasGutachten Einfluß hat, so werde ich noch den HerrenGcschwvrnen verschiedene Bandmesser zur Ansicht vor-legen lassen. Angeklagter: Es kann wohl nicht dieAbsicht gewesen seyn, auf das Gutachten einen Ein-fluß ausüben zu wollen, da man gewiß war, daß dasOriginal dem Herrn von Walther würde vorgelegt wer-den , die Ansicht desselben also die Verschiedenheit gleichHerausstellen mußte.
Pr. (Zn Hasthof und Zimmermann.) War die Leichevoll Sand und Koch? Zimmermann: Ja, doch haben
wir eine Wunde am Kopfe wahrgenommen.
Pr. (Zu Riedel und Leronr.) War der Kopf derLeiche mit Schlamm überzogen? — Dieselben erklären,dies nicht mehr bestimmt zu wissen, und beziehen sichdeshalb auf das frühere Protokoll. — Die Frage desHerrn Ober-Prok., ob der Kopf der Leiche abgewaschenworden? beantworteten sie mit Nein, und auf ferneresBefragen erklärten sie: daß sie von den Wunden nureine wahrgenommen hätten.
Ein Rath: (Zu Hasthoff und Jimmermann.) Stehtder Rhein immer da, wo die Leiche gefunden worden.Beide: Nein, nur bei hohem Wasser. —
Ein Rath: War die Leiche unterm Wasser, oder derLuft auSgesetzt? — Beide: Sie lag unterm Wasser,und war im Gesträuch festgefahren.
Pr. Ich ersuche jetzt die Herren Aerzte, sich äusscrn