XXXVIII
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Ich komme nun zu den Hamacherschen Geständnisse,die allen Menschen so wunderbar vorgckommen sind, ge-rade als wenn Niemand mehr vorhanden, der Criminal-Akten gelesen. Die, welche Criminalakten gelesen, wistsen, daß solche Geständnisse nicht ganz selten sind, undGeh. R. Zachariä führt in den Heidelberger Jahrbüchernein Beispiel aus der englischen Eriminaljustiz an, wel-ches dem Hamacherschen so ähnlich ist, wie ein TropfenWasser dem andern.
Ich will diesen merkwürdigen Fall hier so mittheilen,wie ihn G. R. Zachariä in den Heidelberger Jahrbüchernhat abdrucken lassen.
Die Erzählung ist ans folgendem Werke wörtlichübersetzt r X (.^mplele Lolleetion ok 8late-"I'risIs.L7 I'. L. »o^ell. (Vol. XIV. 8. 1^0. il',) - einemWerke, welches ich einem Jeden empfehlen kann, welcherden Rechtsgang der peinlichen Gerichte des Bri'ltischenReichs recht nach dem Leben kennen lernen will.
An einem Donnerstage, den 16. Ang. 1660, gingWilliam Harrison, Verwalter der Gräfin» Campden zuCampden in Gloucestershire, ein Mann von ungefährsiebenzig Jahren, von besagtem Campden nach Charring-worth, ungefähr zwei Meilen davon, um die Zinsenseiner Herrinn in Empfang zu nehmen; da er nun nicht