I.
-L?ci jeder Criminal-Untersnchung bildet die Feststellungdes Verbrechens den ersten Theil des Prozesses, DieAufsuchung des Verbrechers bildet den zweiten.
Ist kein Verbrechen begangen worden, oder ist es un-gewiß , daß dasjenige, was so auSsiehk wie ein Verbre-chen, wirklich eins ist, so hat man nach keinem Verbre-cher zu suchen, und der zweite Theil des Prozesses fälltdann hinweg.
Wenn irgend eine FeuerSbrunst ausbricht, so ist diegewöhnliche Meinung des Volks die; daß das Feuerdurch böse Menschen scy angelegt worden. — Obgleichdiese Meinung die unwahrscheinlichere ist, weil bei wei-tem die meisten Feuersbrünste durch Unvorsichtigkeit ent-stehen , so findet sie doch im Volke immer den meistenBeifall. — Es liegt hierin etwas schauerliches, welcheses, wie alle starke Bewegungen, ergötzt.. Dabei hat esdie Hoffnung, daß wenn ein Verbrechen begangen wor-den , sich auch der Verbrecher entdecken werde. Diesesführt dann zu einer Eriminal-Prozedur, die, indem sieTroff zum Gespräche giebt, die Langeweile des Lebens