o-D 70
ihm standen zwei oder drei Bockpfeifer, die ländlicheTänze spiclren.
Als nun die Gemeinde versammelt war, forderte ersie mit donnernder Summe auf, vor ihm zu tanzen.Die Buriche drehten und schwenkten sich eine Weile mitihren Mädchen herum; aber bei Hunger und Durst er-lahmte» die Beine sehr bald; Niemand wollte sie förderheben. Da trat ein plumper Gerichtsknecht auf undsagte gebieterisch: „Rührt euch, ihr träges Volk! Esist jetzt nicht die Frage, ob ihr zum Tanzen Lust habtoder nicht: ihr müßt heute zur Froh ne tanzen! Dasist des gnädigen Herrn Wille und Meinung. Wornachsich zu achten!" — Hierbei erhob der Scherge seinendicken Stock und zwang damit Junge und Alte, nachder Bocksmusik so lange zu Hüpfen und zu springen,bis sie sämmtlich athemlos nicdersanken.
Ritter Hans rühmte sich hernach in vielen Gesellschaf-ten, er habe seinen Bauern ein herrliches Tanzfest ver-anstaltet. Der schamlose Prahler ward deßbalb vonVielen, die ihn nicht besser kannten, für einen recht gu-ten Vater seines Volkes gehalten. Da er auf eine soleichte Art zu diesem Ehrenruf kam, so muß man sichwundern, daß'nicht auch harte Fürsten der damaligenZeit bisweilen in ihren seufzenden Ländern einen allge-meinen Frohnball ausschrieben. Man findet davon keineSpur in der Geschichte. Aber einige Dvrfsultane vonHansens Gelichter mögen cs wirklich getha» haben. DerSchreiber dieses Mährchens erinnert sich, daß er vor ge-raumen Jahren irgendwo las: es beständen noch in ver-schiedenen Gegenden Deutschlands sonderbare, aus derVorzeit hcrstammende Frohntanze, bei welchen der Ge-richtsdicner, als Tanz- und Freudenmeister, eine große