war, „und Ihr, Staatsboote," fuhr er fort, „seht Euch vor,daß Ihr Eure Pflicht erfüllt, und führt den VerhaftSbefehlauf Eure Gefahr hin aus."
»Ihr hört," sagte der Mann, indem er sich zum Doctorselbst wandte, „daß ich augenblicklichen Zutritt zur Dameerhalten muß."
„Zur glücklichen Stunde," sagte Herr Grap, „kömmt hierder Stadtschreiber — Ihr seid sehr willkommen, Herr Law-ford; wir bedürfen Eurer Meinung ebensowohl als einesJuristen, wie als eines Mannes von Verstand und Mensch-lichkeit; ich freute mich noch niemals in meinem Leben so sehrüber Euren Besuch als jetzt."
Er gab alsdann in der Schnelle eine Darlegung desFalles; und der Königsbote, als er bemerkte, daß der neue An-kömmling ein Mann von einigem Ansehen sei, zeigte wiederumden VerhaftSbefehl vor-
„Der VerhaftSbefehl ist genügend und rechtskräftig, HerrGrap," erwiderte der Mann des Gesetzes; „wenn Ihr jedocheinen Eid ablegen wollt, daß eine augenblickliche Fortbringungder Dame ihrer Gesundheit nachtheilig sein würde, so mußsie ohne Zweifel unter geeigneter Bewachung hier bleiben."
„Es ist nicht so sehr die Ortsveränderung, welche ich be-fürchte," sagte der Wundarzt; »ich kann jedoch auf meineSeele und Gewissen Zeugniß ablegen, daß Scham und Furchtvor dem Zorn ihres Vaters und das Gefühl der Schmachsolch' einer Verhaftung nebst dem Schrecken vor deren Folgeneine heftige und gefährliche Krankheit, sogar den Tod selbstzur Folge haben können."
„Der Vater muß die Tochter sehen, obgleich Beide sichveruneinigt haben mögen," sagte Herr Lawford, „der Gerichts-beamte muß seinen VerhaftSbefehl ausführen, wenn auch der