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Negierung, denen man alle diese Nebel zuschrieb, ließ man diebeispiellose Geduld bemerken, mit welcher das Volk jedes Elendtrug, bis es endlich seiner Selbsterhaltung willen und durch Rück-sicht dessen, was man dem Vaterlande schuldig sei, genöthigt wor-den wäre, sich zu versammeln, um ans gesetzliche Weise für seineSicherheit und für die seiner Verfassung Sorge zu tragen. InFolge dessen ward verlangt, der König möge in seine Staate»znrückkehren, sich ohne Bewilligung der Cortes nicht aus denselbenentfernen; ohne Genehmigung derselben sich nicht vermählen; unterkeiner Bedingung fremdes Kriegsvolk »ach Spanien ziehen, nochAusländern eine geistliche oder weltliche Stelle anvertrauc».
Jede Stadt solle in Zukunft zur Versammlung der Cortes dreiAbgeordnete senden, einen aus der Geistlichkeit, einen aus demAdel, einen vom Bürgerstand, jeder von seinen Standesgenossc»erwählt. Der Hof müsse sich weder mittelbar noch unmittelbar indie Wahl dieser Abgeordneten mischen; kein Mitglied der Corteskönne, unter Todesstrafe oder Konfiskation seines Vermögens, eineStelle oder einen Gehalt vom König annehmcn, weder für sich,noch für Jemanden aus seiner Familie. Jede Stadt oder Gemeindehabe ihrem Stellvertreter in den Cortes einen beliebigen Gehaltanznsctzcn. Die Cortes sollen sich wenigstens alle drei Jahre ein-mal versammeln, der König möge sie einberufcn oder nicht; dahätten sie über die Angelegenheiten des Staates zu bcrathe», undzu untersuchen, ob die Artikel gegenwärtiger Remonstranz genaubeobachtet wären. Den Richtern solle ein festes Einkommen unddurchaus kein Anthcil mehr an den Strafgeldern oder konfiszirtcnGütern der Vernrtheilten gegeben werden. Jedes Privilegium,welches der Adel zum Nachthcil der Gemeinden irgend zu einerZeit empfangen habe, solle aufgehoben sein; die Güter des Adelssollen eben sowohl, als die der Bürger, nach gleichem Fuß be-steuert werden; keinem Adelichen solle ferner das Gouvernement