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Versammlung hatte geurtheilt, die bischöflichen Pflichten wären durchgöttliches Recht geboten, und hatte daher geradezu erklärt: „daßBischöfe, die nicht in ihren Sprepgeln wohnen, eine Todsündebegehen, und gehalten seien, die Früchte ihres BisthnmS (z. B.nennzigtanscnd Livres) zurückznerstattcn im Verhältnisse zur Längeihrer Abwesenheit."
Das war nun dem Papste, der es mit dem gewaltigen Mini-ster Alberoni doch gar nicht gern verderben wollte, ein bitteresDing. Er war jedoch viel zu gewissenhaft.
Folglich schlug er es dem Kardinal Alberoni rund ab, undsagte: daß er dessen angebrachte Gründe nicht zureichend gefundenhabe; daß er aus Liebe zn demselben schon so viel Noth und Trüb-sal erduldet habe, besonders wegen dessen Erhebung zur Kardinals-würde, daß er »m keinen Preis mehr sein Gewissen beängstigenlassen wolle. Jedoch Alles, was er noch für ihn thnn könne, wäredas Einzige: er wolle dem Kardinal Alberoni gestatten, sich jedesJahr sechs Monate lang ans seinem Bisthnmssprengel zu ent-fernen. Da nun die Eanones der Kirchenversammlnngen einemBischöfe ebenfalls erlauben, sechs ihm gefällige Monate ab-wesend zn sein: so machen das zusammen zwölf ans, wenn mansie gehörig vertheile.
«(l'ost bien snelouer les vanons!« (das heißt recht die Ka-nonen vernageln!) sagte der französische Gesandte am MadriderHofe.
Merkwürdige Uebung.
Wenn in Venedig die einnndvierzig Wahlherren, dle nach demTode eines Dogen das neue Oberhaupt der Republik z» erwählenballen, in den Saal eingeschlossen waren, durften sie das Eonclave