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zulegcn, so daß es da an manchem Orte beinahe mehr Fürsten alsBauern gebe. Der Neisebeschreiber gibt nebenbei zu verstehen,hätte die Kaiserin die atlergnädigste Promotion unterlassen, würdeRußland auch einmal einige Tausend Fürsten weniger haben. —Was hat denn aber Rußland daran verloren, daß es einmal aucheinige Tausend Fürsten zu viel hat?
Gesetz und Befehl.
Es hat irgendwo ein Schriftsteller, ich weiß nicht welcher, dieBemerkung gemacht, daß in unser» meisten heutigen Monarchiendas Volk nicht mehr gehörig Gesetze von Befehlen nndVoll-z i e h n n g s v e r o r d n u n g e n unterscheiden könne, sondern dieseganz verschiedenen Dinge, wie gleichbedeutende, mit einander ver-wechsele.
In England, wo sich'der gesunde Menschen- oder Volksver-stand länger als in vielen andern Gegenden aufrecht erhielt, wußteman auch weit länger, das heißt weit früher und weit später, alsanderer Orten, was ein Gesetz sei, und wie dem Gesetze selbstFürsten unterworfen sind.
Prinz Heinrich (nachmals König Heinrich v.), Sohn desKönigs Heinrich IV. hatte einen Bedienten, Kammerjunkcr oderdesgleichen, der ihm trotz mancher Kaminerjnnkerstreiche sehr liebwar. Der Junker ward eines Tages vor dem höchsten Gerichts-höfe (oourt at Lings-vencli) angeklagt, und ohne Umstände ver-haftet. Prinz Heinrich ärgerte sich, daß man so wenig Rücksichtauf Leute nehme, die zum Dienste seiner eigenen hohen Persongehörten, flog straks zum Gerichtssaal, und befahl, seinen Dienerans der Stelle in Freiheit zu setzen.