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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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der greise Kurfürst im November 1813, in Folge der Siegestagcvon Leipzig, mit seiner Familie nach Kassel zurückkehrte. MitFreudenthräneu und Jubelgcschrei empfing ihn sei» Volk. Aberdas Entzücken verminderte sich bald, als er Alles, was seit seinersiebenjährigen Entfernung vom Lande hier geschehen war, wienicht geschehen betrachtete; als er die im Königreich West-phale» angestellt gewesenen Zivil- und Militärbcamten wie Ver-brecher von ihren Aemtern stieß, ohne Entschädigung; als er nach-mals, bei Auflösung der Landwehr und Linientrnppen, die Offi-ziere mit so kärglichem Wartgcld entließ, daß sie davon nicht lebenkonnten, und sie seine Gerechtigkeit wie sein Mitleiden vergebensanflehte»; als er, bei Erschöpfung des Landes, während sein Privat-schatz anschwoll, die Anflagen vermehren wollte; als er die unterder westphälischen Regierung geschehenen Domänenverkäuse anfhobund die rechtmäßigen Eigenthümer von Haus und Hof trieb, hin-wieder die Schuldner des Staats, welche ihre Schuld schon andie westphälische Regierung entrichtet hatten, anhielt, dieselbenKapitalien noch einmal an seine Staatskassen zu zählen; als erdurch ein hartes Gesetz alte Druck- und Lescfreiheit beschränkte,und die hessischen Landstände seit dem Jahr 1816 nie wieder ein-berief, sondern in unbeschränkter Machtvollkommenheit regierte.

Ei» Schlagfinß endete am 27. Februar 1821 das Leben desfiebennndsiebenzigjährigcn Greises. Seine Nnterthanen richtetenzwar ihren Blick mit froher» Erwartungen auf seinen Sohn undThronfolger Wilhelm II., aber klagten den Vorgänger nicht mehran. Was er gethan, und wie sehr es in und außer'Deutschlandallgemeine Mißbilligung erfahren habe» mochte, wußten fie mitKindesehrsnrcht durch seine frühere Erziehung, durch seine Nei-gung zur Sparsamkeit, durch seine eigenthümlichen Vorstellungenvon Pflichten und Rechten eines Landesherr», durch sei» hohesAlter zu entschuldigen, in welchem man nicht leicht mehr ange-