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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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verkündet, ist noch jetzt Belehrung für die Nachwelt. Ihre Tu-genden find selbst von den Kirchenvätern gepriesen, unter anderndurch den erhabenen Philosophen, den heiligen Augustinus, derdavon ein seiner würdiges Gemälde entwarf. Die Größe und derRuhm der Republikaner war, wie der vortreffliche Kirchenlehrersich ausdrückt, eine Belohnung, welche ein gerechter Gott ihre»Thaten und Tugenden gewährte.

Die sittlichen Tugenden, welche in der Liebe der Ordnungbestehen, machen uns zu guten Demokraten. Aber diese reine De-mokratie, welche unablässig zur öffentlichen Glückseligkeit hinarbeitct,abschwörend dem Hasse, der Untreue und Ehrsucht, ist eben soaufmerksam, die Rechte des Andern zu ehren, als die eigenen Pflich-ten zu Vollstrecker,. Nur dadurch befestigt sich die bürgerliche Rechts-gleichheit, welche, richtig verstanden, das Gesetz über alle Staats-genoffcn erhaben zeigt, um zu leiten, zu schirmen, zu strafen. Diebürgerliche Gleichheit, abstammend vom ewigen Rechte der Natur,und verschönert durch das Sittengesetz, gibt dem Staatskörper dierechte Harmonie, indem Jeder zum Besten Aller, nach Maßgabeseiner körperlichen und geistige» Kräfte, mitwirkt, und hinwiederseinerseits von der gesellschaftlichen Fürsorge alle Vortheile ge-nießt, die er zu erwarten berechtigt ist.

Meine Geliebten! Erkennet die wirksame Macht der evan-gelischen Lehre, welche die Tugend, welche die bürgerlicheGleichheit, welche eine weise Freiheit thcuer machen und jenenfreundlichen Sinn ausbreite» will, der das Dasein und die Herr-lichkeit der Demokratie befestigt. Eine gemeine Tugend könnte .vielleicht hinreichen, um die dauerhafte Wohlfahrt anderer Staats-verfassungen zu gewährleisten; aber unsere Verfassung verlangtmehr! Strebet dahin, die Höhe der Tugend zu erlangen, dannwerdet ihr wahre Demokraten sein; erfüllet treulich die Gebotedes Evangeliums, und ihr seid die Freude der Republik!"