Richter. Dies ist aber auch hier sehr gleichgültig. Es lag in jedemFall dem Schriftsteller ob, well er für das Publikum schrieb,nicht nur das Gesetz, sondern auch das sittliche Gefühl des Publi-kums und das zu achten, was es für schicklich nnd anständig hält.Die Geschwornen aber sind, als Stellvertreter des Publi-kums, ihm gegenübergcstellt. Nicht dem Verklagten steht zu, Aus-leger des Gesetzes zu sein, auch nicht dem Richter, wenn der Fallzweifelhaft ist, sondern dem Geber des Gesetzes. Da nun jedes guteGesetz als Ausdruck des öffentlichen Willens, als freier Ausspruch desVolkes, anzusehen ist, so ist auch nur das Volk allein befugt, durchseine Wortführer, die Geschwornen, das Gesetz im gegebenenzweifelhaften Falle auszulegen. Es läßt sich auch voraussehen, daßdie Geschwornen wohl äußerst selten etwas für anständig oder mo-ralisch halten werden, was vom Volke unschicklich und unmoralisch(nicht der Absicht, sondern der That nach) genannt wird.
Mehr, als das Wort „Schuldig" in Rücksicht des Schick-lichen, des Geheimnißbewahrens, der Ehre des Privatcharaktersu. s. w., hat das Geschwornen-Gericht nicht auszusprechen. Mitdieser Erklärung gehört der Schuldigbefundene dem gewöhnlichenGerichte an. Dieses hat nun den.Grad der Schuld zu bestimmenund darauf das Strafgesetz aiizuwenden. Es muß ausmittel», ob dasVergehen des Schriftstellers vorsätzlich oder nur durch Jrrthum,Leichtgläubigkeit und Leichtsinn geschah. Denn auch durch Leicht-sinn, Jrrthum und Leichtgläubigkeit schaden, ist strafbar, um somehr, da der Schriftsteller als Lehrer des Volkes auftritt. Daer aber immer, und wäre er der Weiseste, irren und ein Versehenbegehen kann — welcher Sterbliche ist dessen frei? — so wird da-durch seine Schuld um vieles geringer, so wie hingegen um vieleserschwert, wenn er seine Schrift mit voller Anonymität, selbstohne Namen des Druckers und Verlegers, in die Welt sandte.
In allen Fällen, wo das Gericht schwankt, ob Vorsatz, oderJrrthum und Leichtsinn bei der That vorwaltete, muß das Gerichtdurch das Gesetz selbst angehalten werden, eher anzunehmen, derFehlbare habe mehr durch Versehen und Unbesonnenheit, als mit