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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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moralischer Vergehen noch nicht zur Klarheit entwickelt ist, daßderjenige keineswegs in die Reihe gemeiner, sittlicher Miffethäterzu stellen sei, welcher den Versuch gewagt, in seiner Heimat öffent-liche Nebel abzustellcn. Daher kann er auch non denen mitleidsvollempfangen werden, die, nach ihrer Ansicht, seine That sogar nichtbilligen möchten; und die Achtung, welche noch dem Starkmuthgebührt, der für Neberzeugung seines Innern alles äußere Glückopfert, fehlt dem Märtyrer seines Glaubens selten.

Dies Gefühl, in welchem Völker zu handeln Pflegen, hat zuseiner Grundlage offenbar das Bewußtsein: ein Fremder, der gegenbürgerliche oder kirchliche Ordnungen der Fremde gefehlt hat, istdarum kein Verbrecher an den Ordnungen des Landes, wo er Zu-flucht nimmt. Dort war er strafbar; hier steht er als Mensch,der nur nach seinem innern sittlichen Werth beurtheilt, und nichtwegen des, das er gegen Gesetze des Auslandes verbrach, nachinländischen gerichtet werden kann.

Die größte Quelle der Staatsverbrechen sind immer dieStaatsgebrechen. Man weiß cs. Verzweiflung an Abhilfeunertragbarer Noth reizt endlich Nothwehr. Und rechtloses Ge-waltthnm eines Herrschenden ist so wenig zu rechtfertigen, als Ge-waltthnm eines Volkes gegen den Herrscher; denn beides ist Todjedes Rechts, Untergang des Sittlichen, im blinden Walten derNaturkrästc und ihrer Gesetze. Griechenlands Aufruhr gegen asiati-sches Sultanenthum war die Empörung alles Menschlichen widereine Bestialität in gesetzlicher Form, die zuletzt weder Eigcnthum,noch Persönlichkeit, nicht Recht, nicht Meinung, noch Glaubenachtete. ES gibt aber ein Gesetz, welches in den Augen der Mensch-heit unendlich höher steht, als jedes kirchliche und staatsthümliche:es ist das göttliche der Natur, das unvergängliche der Vernunft.