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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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empfängt. Strafgesetze gegen Meinungen und Ueberzeugungen findalso die gröbsten aller gesetzgeberischen VerstandeSverwirruugen,welche wider die menschliche Natur freveln; sind unsittlich undungerecht, weil sie entweder das Unmögliche, oder das Unsittliche,nämlich Heuchelei, zur Pflicht machen wollen.

Wie einfach und unwidcrsprechlich auch diese Wahrheit sein mag,und wie sehr ein Jeglicher, ja der brutale Gesetzgeber selbst fühlenmuß, welcher wider fremde Meinungen donnert, daß die Uebcr-zeugungen, welche er besitzt, unabhängig von seiner eigenen Will-kür stehen: ist doch unter den Mcnschrn nichts gemeiner, als dieseUnduldsamkeit. Sie entspringt aus der Selbsttäuschung des un-vermögenden Verstandes, dem nicht begreiflich ist, wie seine An-sicht nicht die Ansicht der gestimmten Menschheit sei» könne. Allewissenschaftliche, alle religiöse und politische Verfolgungswuth stammtaus dieser Verstandesbeschränktheit, wie in den ältesten Zeiten, so»och in den nusrigen. Kein Märtyrer seiner Ueberzeugungen, son-dern der Verfolger ist Verbrecher gegen die Gesetze der Weltordnung.

Mit Verwandlung der Meinungen verändern Urtheile und Ge-setze ihre Richtung. Papst Urbar? VIII. und sein Priesterrath, vorwelchem der mißhandelte Greis Galilei (im Jahr 1633) Wahr-heiten, die heut Jeder erkennt, auf den Knien abschwören mußte,wird von der Stimme unscrs Zeitalters zur gerechten Schmachverdammt. Ein künftiges Jahrhundert wird über die thörichtenMeinungsverfolger unsers Zeitalters den Stab brechen.

Die Gesittungs- und Erkenntnißstufen der Völker des Erdbodenssind ungleich, eben so auch die wissenschaftlichen, religiösen undpolitischen Ansichten und Ueberzeugungen. Was Stambul ver-ehrt, verflucht Rom; was Rom preiset, verspottet London; wasEuropa vergöttert, verlacht Amerika. Es gibt keine Überzeu-gung, welche nicht, wie ihre Feinde, auch ihre Anhänger zählte.Und wer kan» einem Menschen oder einem Volke das Recht streitigZsch. Ges. Schr. 35. Thl. 7