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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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brechen, als Empörung wider die Ordnungen der Natur und widerdas Urrecht aller mit Vernunft begabten Wesen.

Sollte jene Lehre knechtisch-feiler Begriffsverfälscher Wahrheitsein: so würde überall gar kein Zufluchtsort mit Recht undPflicht der Völker bestehen können: so würde die Freiheit der Ein-zelnen ganz billig der Rache und Bosheit ihrer Machthaber preis-gegeben, und das allgemeine Gesetz der Vernunft und Tugendvollkommen dem verschiedenartigen bürgerlichen Gesetz einzelnerLänder untergeordnet sein müssen.

7. Warum wegen Meinung Verfolgte Asyl verdienen.

Nirgends aber ist für den Unbefangenen die sittliche Schuldoder Unschuld bei einer That schwerer zu bestimmen, als in solcherArt Verbrechen, welche entweder Wirkungen religiöser oder poli-tischer, oder wissenschaftlicher Überzeugungen sind, oder als Wir-kungen derselben angesehen werden müssen. Denn die Ueberzeu-gung hängt nicht vom Menschen ab, sondern der Mensch von seinerUeberzeugung. Jedermann weiß es, daß unsere Vorstellungen,unsere Ansichten und Meinungen durch die verschiedenen Gradeder Geistesanlagen und deren Bildung, durch Erziehung, Gewohn-heit, selbst Himmelsstrich, Lebensalter und Temperament bestimmtwerden. Daher sieht man auch Niemandem williger das Asyl auf-geschlossen, als dem, welcher um Handlungen Verfolgungen duldet,die er in seiner Ansicht als recht- und pflichtmäßig erachtet hat.

Ueberzeugungen, wissenschaftliche, kirchliche oder politische,können vernünftigerweise, als Geistessache, kein bürgerliches Verbre-chen sein, weil das Fürwahrhalten einer Sache nicht vom Willen desMenschen abhängt, sondern vielmehr, wie schon gesagt, erst desMenschen Wille durch die Gründe seines Fürwahrhaltens Richtung