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sieru zu treteil geneigt wird. In Ausübung keiner Pflicht wird,wie in dieser, dem Menschen der Grundsatz Heller vor Augenschweben: thue Andern, was du wünschest, daß dir in ähnlichenFällen geleistet werde! Denn in der Mißhandlung des Schwächeredurch überlegene Stärke fühlt sich der Zuschauer selbst mißhandelt.
Die Natur hat weise, was die Vernunft, als Pflicht, gebietet,tu das Innerste unsers Wesens, als sittlichen Trieb, gelegt.Denn das ist es, was allein den gesellschaftlichen Zustand, dieallgemeine Anerkennung einer Rechtsherrschaft, gegen ungezügelteBegier thierischer Macht herbeifkhrcn und befestigen kan». Wasist gesellschaftliche Ordnung, was ist Verein Aller zur Handhabungdes Rechts gegen Gewalt selbstsüchtiger Willkür anders, als Er-öffnung einer Zuflucht in die Stärke Aller? Eine Gesetzgebung,welche ihren Bürgern jedes Recht zur Nothhilfe und Zuflucht-gebung, auch in Fällen, wo nicht sogleich gesetzlicher Schutz mög-lich wäre, untersagen wollte, würde, sich gegen Religion undSittengesetz empörend, eine der vornehmsten Grundsäulen zerstören,ans denen das Dasein des Staates selbst ruht.
2. Das Recht auf Eigenthum unterstützt das Asylrecht.
Wenn der Schirm, welchen wir Unglücklichen angedeihcn lassen,auch kein Gebot der Menschlichkeit wäre: müßte das Recht, ihnzu gewähren, schon ans demjenigen Rechte erwachsen, welches je-der auf sein Eigenthum hat. Niemand als der Eigenthümer istHerr in dem, was ihm gehört. Weiter aber, als das Eigenthum,erstreckt sich der Machtkreis keines Sterblichen; denn das Eigen-thnm ist das einzige Mittel seiner Machtäußerung. Ohne Mittelzur Thätigkeit hört alle Thätigkeit auf.
Wer Zuflucht begehrt, kann sie nicht früher finden, bis er