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biets wollen kann, und durch keine Heiraths- und ErbschaftSver-träge weder Ansprüche ans andere Länder zu bilden, noch dadurchangesprochcn zu werden, im Stande ist. Die örtliche Lage ihrerGebirge' machte von jeher und wird immer die unparteisame Stel-lung HelveticnSzwischen Deutschland, Italien und Frankreichzum Bedürfnisse der Mächte schaffen. Wäre die Schweiz ein König-reich, ste würde in den europäischen Staatsverhältnissen aufhören,zu sein, was sie ist; keinem wohlthätig, vielen gefährlich heißenund nicht durch sich selbst auf Unparteisamkeit Anspruch machenkönnen, weil ein Fürst mit andern Fürstenhäusern in Familien-Verbindungen lebt.
Die inner» Zwiste der Schweizer im Jahre 1813, welche ihnensehr gern von deutschen Schriftstellern zum Vorwurf gemacht wer-den, waren ein Zank unter Brüdern, nur ihnen selbst, keinemAndern nachtheilig. Daher konnte auch der Wiener Kongreßdiesen Hausstreit sehr ruhig und gerecht vermitteln. Wäre dieEntscheidung anders über die Eidgenossenschaft ausgefallen, sowäre sic ungerecht, alles Völkerrecht vernichtend gewesen, zumVerderben der Fürsten selber, und zur Pflanzung ewiger UnruhenEuropens. Eben darum bleibt es ein Zeugniß von der Weisheitder Könige, die Eidgenossenschaft isolirt stehen gelassen, und nichtin den Verein der deutschen Staaten versponnen zu haben. Letztereswürde Frankreich so ungern geduldet haben, als vormals Deutsch-land und Italien die Anmaßungen eines französischen Vermitt-lers über Helvetien gleichgültig ansahen. Aus demselben Grundewar die Vollständigkeit des eidgenössischen Staatsgebietes, zur krie-gerischen Festigkeit der Grenzen und zur Handhabung einer be-waffneten Unparteisamkeit, nothwendig. Auch haben wohl schwer-lich die Gesandten der verbündeten europäischen Mächte in derSchweiz die Worte ihres Schreibens vom 13. August 1814 in demSinn genommen, wie ste von einigen deutschen Schriftstellern ver-