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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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waltsam abgerissenen bundcsverwandten Brüder wieder zur Fa-milie heimkämen.

So wie nnverhältnißmäßige Vertheilung des Neichthnms ineinem Lande dem Wohlstände und der Freiheit seiner BewohnerGefahr bringt' so gereicht allzunngleiche Macht unter Bundes-genossen zum Untergänge. In Helvetien ist kein einzelner derFreistaaten allen insgesammt an Macht gleich, noch wenigerüberlegen; daher fürchten alle nicht einen oder zwei, oder drei;Parteien sich nicht, als Schwächere unter und mit den Stärkern.Die Eidgenossenschaft ist mächtiger, denn ihre einzelnenTheile sind; deswegen auch der Bundesvertrag, neben seinen Män-geln, gewaltiger, als jede lichtscheue Verschwörung zu Gewaltthatensein würde. Durch dies Gleichgewicht besteht Helveticas innereSicherheit, und durch Gleichgewicht und Eifersucht der großenNachbarreiche die Sicherheit von außen.

Dieser vortheilhaften Bedingungen entbehrt Deutschland;darum kann es nie einen dauerhaften Bundesstaat, wohl abereinen guten Staatenbund aufstcllen. Sollte jener entstehen, sokönnten weder Oesterreich, noch Preußen, wegen ihrer über-legenenMacht, Genossen desselben sein, oder eine oder die anderedieser Kronen Schirmhalterinnen des Bundes werden. Vielmehrmüßje das übrige Germanien, mit Ausschluß jener großen Mächte,zwischen beiden als Zwischenstaat, als Fürsten - Eidgenossen-schaft, in sich abgeschlossen ruhe»; unparteisam in beider Hän-deln, eigenen Frieden bewahrend; nnd sowohl durch innere Ein-tracht (bewirkt vom Gefühl der Gefahr bei jedem Kriege), alsdurch die Ncbcnbuhlerei Preußens und Oesterreichs, in seiner äußernSicherheit gehütet sein. Ob ein solches Staatsverhältniß dem In-teresse Oesterreichs, oder Preußens, oder selbst, bei mannigfaltigen,verwandtschaftlichen Verknüpfungen der Höfe, dem Interesse der-jenigen Fürsten entsprechend sei, welche der deutschen Eidge-