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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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Hier stirbt der Selbstherrscher oder Laudesfürst nie aus; er ist dasVolk. Und wenn schon einst ein französischer König auf den Ein-fall kam, gestimmte Eidgenossenschaft zu Gevatter zu bitten, fieles doch noch keinem bei, die Eidgenossenschaft, oder einen Theilderselben heirathen z» wollen.

Bei Fürsten ist es mehr oder weniger staatskluge Angelegen-heit jedes Einzelnen, seine Macht und sein Gebiet zu erweitern,wenn er mit Recht darf oder kann. Je mehr Zuwachs an Stärke,je größer sein Ansehen und die Selbstständigkeit seines Staates.Wenn jemals die Fürsten einen natürlichen, unüberwindlichen Wi-derwillen gegen Vermehrung und Einkünfte und Länder verspürensollten! dann zweifle ich gar nicht, wird auch der platonischeFreistaat, und Kants Entwurf zum ewigen Frieden ans demGebiet der Träume in die Wirklichkeit herüber wachsen.

Jede Machtvergrößerung der Bundesglieder aber, wenn auchnur durch Länder außer dem Kreis der Bnndesschaft, wirdnothwendig die Haltung des ganzen Bnndcswesenü bedrängen.

In Hclveiien ist Aehnliches nie zu befürchten. Das Volkwill von keiner Gebietserweiterung wissen, weil sie keinen unmittel-baren Nutzen, wohl aber Gefahr bringt, in auswärtige Händelverwickelt zu werden. Es will nur Frieden, nur Freiheit; keinanderes Ansehen. Die gegenseitige Wachsamkeit der kleinern undgrößer», der katholischen und protestantischen Freistaaten findet jedesbürgerliche oder kirchliche Mächtigerwerden jedes einzelnen Thcilcsgefährlich und wehret ab. Daher ist geschehen, daß von der Eid-genossenschaft schon angebotene Vergrößerungen abgelchnt wordensind. Sie forderte allezeit nur ihr Recht, nur Wiedererstattungdes Entrissenen; nicht sowohl, um in Macht zu wachsen, son-dern damit das Unrecht verschwinde, die alte Sicherheit desLandes durch dessen Grenzen wiederhergestellt werde, und die ge-