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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
Entstehung
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Staatenbmld und Bundesstaat

Nebeneinandcrstcllungen, welche in deutschen Schriften mit demdeutschen Staatcnbnnd und dem helvetischen Bundes-staat vorgenomme» wurden, so wie die irrigen Ansichten, welchevon mehrern Schriftstellern über den eidgenössischen Bund 'aus-gingen, veranlaßten den Verfasser, nachfolgenden Versuch zur Be-richtigung einiger öffentlichen Urtheile mitzntheilen.

Der Unterschied von Volks- und Furstenstaat.

Es waltet in den deutschen Landen lebendige Sehnsucht zuinnigster Vereinigung der vielen getrennten, oder locker verknüpftenVölkerschaften nnd Staaten. Denn man hat die bittcrn Früchteder ehemaligen Reichsvcrfassnng lange genug genossen,welche weder innere Kriege der Deutschen gegen Deutsche,»och abgesonderte, dem Gesammtkörpcr nachtheilige Verträgemit ausländischen Mächten, noch Unterjochung vonFremdlingen verhindern konnten. Je größer die Schmach gewesen,je größer ist die Begier, Mittel zu erfinden, daß solche Schandenie wiedcrkehre. Darum wünschen ihrer viele, statt eines Staaten-bundcs, einen starken deutschen Bundesstaat, und sehr unwillkürlichfällt ihr Blick dabei auf den helvetischen,welcher allen inner»Stürmen", wie Crome sagt,Jahrhunderte hindurch trotzte."

Man muß sich aber nicht mnthwillig täuschen und glauben,daß cs das Wort des eidgenössischen Bundes gewesen, welches den