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mit den selbstgeschaffenen Kantonalkonstitutioncn im Allgemeinenznfrieden.
Die patrizischen Regierungen, nachdem sic sich der Herrschaftwieder bemächtigt hatten, sahen selbst mit Zittern ihre Gefahr,als beim Volk das erste Schrecken verschwunden war, welches denEinmarsch der fremden Heere begleitete. Um den Sturm zu be-schwören, milderten sie, wenn gleich kärglich, die Härte der altenVerfassungen, und wählten sogar Landleute in den gesetzgebendengroßen Nath ihrer Kantone. Aber die Erwählten waren nicht vomVolk erwählt, und also ohne dessen Vertrauen; die Erwählte»waren in so geringer Anzahl, daß sie nur Figuranten im Rathblieben. Das Volk ließ sich durch dieses Blendwerk nicht täuschen,und ward nur mißtrauischer. Es kam zu unruhigen Bewegungen.Man bot zur Sicherheit der Negierungen besoldete Truppen auf.Man hielt Erekutionen; verhaftete; kerkerte ein; bezeichncte alleGegner als Jakobiner, Ruhestörer, Anarchisten Dies alles warunvermögend, die öffentliche Zufriedenheit herzustellen; man sahsich genöthigt, hin und wieder in einigen Dingen nachzugeben.Solothurn machte in wenigen Monaten drei neue Staatsverfaffun-gen, ohne dem Volke mit einer einzigen zu genügen; Frciburgänderte ebenfalls; Bern verhieß das Gleiche. Aber das Mißver-gnügen blieb. Mau sah in den Negierungen nur eine Partei;im Volk die andere.
Für die Sache der patrizischen Regierungsfamilien spricht ineinigen Schweizerstädten jeder Grund, der für die Herstellung desPatriziats in den Reichsstädten Deutschlands, oder in den Staatenvon Genua und Venedig spricht. Sie haben dieselben Nechtstitelauf Wiedererlangung ehemaligen Ansehens, ehemaligen Besitzthums,ehemaliger Oberherrlichkeit, wie die mediatisirte Neichsritterschaftund andere durch Gewalt aus althergebrachten Rechtsamcn Ver-stoßene. — Für die Sache des seit eilf Jahren gefreiten VolksZsch. Ges. Schr. SS. Thl. S*