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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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innere Ruhe wieder herznstellen, als den allürten Mächten Eu-ropens eine Garantie zur Erhaltung des ne» anfzustelienden euro-päischen Staatensystems zu geben*).

Wenn man einerseits die politischen und natürlichen inner»Verhältnisse der Schweiz,, andererseits das Bedürfniß Deutsch-lands und aller rechts dem Rhein bestehenden Staaten berücksich-tigt, ergeben sich folgende Resultate.

1) Die Schweiz muß Föderativstaat bleiben, wie siees seit einem halben Jahrtausend gewesen ist. Dies for-dert die Natur des Landes, und das Wesen der helvetischen Berg-völker. Sie werden sich nie gutwillig unter eine souveräne Zen-tralgewalt fügen, und sie beim ersten Anlaß wieder zertrümmern.Der unselige Versuch, welchen in dieser Rücksicht einst das fran-zösische Vollziehungs-Direktorium machte, hat hinlänglich die Un-zweckmäßigkeit desselben dargethan.

Von der andern Seite aber ist eine gewisse Zentralisirung derStaatskraft in diesem Bunde von Republiken nothwendig, wenndas neue europäische Staatcnsystem mit Sicherheit auf die Eid-genossenschaft, als einen Staatskörpcr, zählen soll. Selbst diegebildeten! Schweizer, wie man aus ihren Flugschriften deutlichersieht, wünschen eine solche, sowohl in Absicht des Auslandes,als in Betreff der Münzen, Polizei- nud Militäreinrichtungen.

Man lasse der Tagsatzung allerdings ihre gcmeingesetzgebendcGewalt; aber die Vollziehung des öffentlichen Willens werdeden Händen Weniger anvcrtraut. Große Versammlungen sind eben

*) Durch die Erklärung des Wiener Kongresses vom 20. März 181Sward der vornehmste Stein des Anstoßes, die Entscheidung über Ent-schädigungsansprüche, gänzlich adgethan.