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so vortrefflich zur Bcrathnug, als untauglich z»m Handel», woder Erfolg oft von der Schnelligkeit und dem Geheimniß abhängt
2) Als Föderativstaat ist die Schweiz durchaus unfähig, einkriegslustiger oder erobernder Staat zn sein. Er wird sich in allenKriegen zwischen Deutschland, Frankreich und Italien nothwendig»nparteisam halten; denn er kann bei keinem Kriege gewinnen,weil er keine Vergrößerung seines Gebietes verlangt; er kann alsonur einbüßen. Man »ruß folglich die Schweiz aus allen kriegeri-schen Bündniffen auslaffen, denn sie würde solche nur gezwungenannehmen, und unsicher daran halten; man muß ihr eine im-merwährende politische Nnparteisamkeit gestatten, zuwelcher sie sich durch natürliche Lage, Charakter ihrer Bewohner,und politische Einrichtung eignet. Wollte man ihr die Neutralitätnicht gestatten, würde sie solche bei dem ersten Anlaß selbst nehmen.Frankreich machte die Erfahrung und erkannte seinen Vortheil.Die Off- und Defensivallianz mit der helvetischen Republik ver-schwand bald. Die Geschichte der Kriege hat beurkundet, daß so-wohl Frankreich, als Deutschland und Italien durch die Neutralitätder Eidgenossenschaft nie Nachtheil, immer Vortheil hatten.
- Hingegen haben die europäischen Mächte das Recht, von derSchweiz zu fordern, Anstalten zu treffen, ihre Nnparteisamkeit mithinlänglicher Stärke in der That zu behaupten. Die Schweiz ist.in ihrer gegenwärtigen Militärordnung fähig, binnen vierzehnTagen eine Armee von sechszigtausend Mann wohlgeübter und dis-ziplinirter Truppen von allen Waffen auf einen belieM>en Greuz-punkt hinznwerfen, und dies Heer auch im Nothfall zu vergrößern.Dazu muß sich die Schweiz im Bunde mit den europäischen Mächtenverpflichten. Frankreich, wie Deutschland, haben das unstreitigeRecht, diese Verpflichtung zu ihrer eigenen Sicherheit zu fordern.
Aber es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die Schweizdurch den ungestümen Rheinstrom und den Bodensee gegen Deutsch-