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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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Aehnliche Anklagen und Entschädigungsfordcrungcn richtete, zuGunsten des in französischen Militärdiensten stehende» LuganeserPatrioten Barca, der Gcncralkommandant der Lombardei, Hnlin,an mich. Die helvetische Regierung befahl mir, unverzüglich diestrengsten Nntersnchungen anzustellcn, und den Prozeß gegen dieAngeklagten regelmäßig einleiten zu lassen.

Meine Pflicht war, zu gehorchen. Ich befahl dem Katttons-gericht Lugano, eine Untersuchungs-Kommission niederzusctzen, vonwelcher, zur Beförderung der Unparteilichkeit, kein Bürger desDistrikts Lugano Mitglied sein sollte. Ich legte der Kommissiondie Anklageakten vor, und bezeichnet« ihr mit Unparteilichkeit dieHanptgegenstände ihrer Untersuchung. Sie schritt zum Werke.Allein ihr mangelten alle bcstimmtcrn Data, Beweisstücke und Zeu-gen der erhobenen Anklagen. Zu wiederholten Malen, als den26. Juli, den 19. August, forderte ich den General Mainoni,unterm S. August den französischen Minister Reinhard durch denhelvetischen Minister BcgoS, unterm 11. und 19. August denKommandant Hnlin auf, mir Beweise für die Gültigkeit ihrerAnklage, Zeugen oder Zeugnisse für den ihnen durch die Ange-klagten gestifteten Verlust zu übcrmachen. Meine Mühe war ver-gebens. Keiner antwortete. Die Verhöre der Angeklagten, die auf-gebrachten Beweise ihrer Unschuld, ihre Rechtfertigungen gegendie ohne alle Zeugnisse gelassenen Beschuldigungen wurden ans-gefertigt und der Negierung zur Einsicht selbst übersandt.

So lange ich in den Kantonen jenseits des Gotthard verblieb,waren die Angeklagten unter gesetzlichem Schutz. Man erwartetenur meine Abreise, um ohne Furcht und Hindcrniß die Verfolgungenderselben zu beginnen. Die Patrioten suchten die cisalpinische Re-gierung und die fränkischen Autoritäten in ihr Interesse zu verweben.In einem offiziellen Blatte von Mailand wurden die fränkischenAutoritäten nngcschcnt zu willkürlichen Gewaltshandlungen gegen