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wurden in Ketten nach Lugano zurückgcschleppt, in die scheußlichstenKerker geworfen, und mehrere Monden lang der Todesangst preis-gegeben. Die Negierung wollte den Untergang dieser Elenden.*)Aber zwei Richter des Tribunals weigerten sich mit redlichem Mnthe,die Werkzeuge der Grausamkeit zu werden. Als sie die Entlassungvon ihren Stellen eingegeben hatten, begehrte die Negierung vomkaiserlichen Zivilkommissär Cocastelli Rechtsprecher ans denGliederndes Mailänder Polizei-Ausschusses. Cocastelli aber, dieschwarzen Absichten der Lnganeser-Regierung ahnend, befahl, stattjene Rechtsbrecher zu gewähren, die Gefangenen nach Mailandzurückzusenden.
Die vom Parteigeist verübten Gräuel hatten längst den Ab-scheu selbst der kaiserlichen Feldherren erregt. Man konntedie Ermordeten nicht Wiederrufen ins Leben, aber wohl den Ge-plünderten noch einen Theil ihres geraubten Vermögens zurückgeben.Auf Befehl des Feldmarschalls Haddik gebot der kaiserliche Kom-mandant von Czweinz zu Lugano**) die Auslieferung alles inden Tagen des Aprils Geraubten, cs möge schon verkauft oderverschenkt worden sein, unter Strafe, nach Verfluß von sechs Tagen,als Räuber militärisch gerichtet zu werden. Er versprach Geheim-haltung der Namen, und verkündete Amnestie über das Vergangene.
Ihm stand mit edelm Eifer bei Carlo Novelle, der ehr-
*) Ilm ihnen Geständnisse auszuprcssen, bedrohte man sie mit der Torturdurch den Henker, und ließ sie die Schmerzen des Hungers und Durstesfühlen. Als Barca eines Tages ein wenig frisches Stroh forderte,um in dem harten, dumpfen Kerker nicht zu erliegen, ward ihm dieAntworte ES sei noch der Gnade zu viel für einen solchen Revolu-tionär und Jakobiner, ihn beim Leben zu lassen. O'. Nemoire jusiiü-catik äu cit. ssaogues 6-erca. 13 Seiten in 8. gedruckt zu Mai-land 1800.
") Der Befehl ist datirt vom 28. Juni 1788.
Zsch. Ges. Sehr. 35. Thl.
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