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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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thanen kriegerischen Geist cinzuflößen, weil derselbe ihnen selbst zurbösen Stunde hätte gefährlich werden können.

- Denn schon einmal regte sich in den Jahren 1712 und 1713die Leventina zum Aufstand gegen Uri, um einige Vorrechte zuerzwingen. Und furchtbarer noch ward der Aufruhr dieser Land-schaft im Jahr 1755, als sie sich des Zollwesens und Kriminal-stabes bemächtigen wollte. Nur mit Waffengewalt und Beistandder Bundesgenossen konnte Uri die Nebellion dämpfen. Der Le-ventina wurden zur Strafe die alten Rechtsame genommen, undihr eine Verfassung ertheilt, in welcher das Volk nicht unmittel-bar die Stimme mehr erheben durste.

Dies Beispiel, und das Blut dreier enthaupteten Rädelsführer,konnte für lange Zeiten das Volk der übrigen Vogteicn vom Ge-danken ähnlicher Versuche abschrecken. Aber auch niemals, seitdie Eidgenossenschaft jenseits des Gotthard herrschte, sind Austritte,wie jene, nn diesen Gegenden erhört worden.

Denn das Volk, klagten auch Einzelne oft gegen gerechte oderungerechte Strenge der Landvögte, war mit seinem nicht glänzen-den Schicksal wohl zufrieden. Der jährliche Tribut, oder Censo,welcher den regierenden Kantonen entrichtet wurde, war sehr ge-ring, wie alle öffentliche Abgabe in diesen Landschaften. Selbstdie Zehenden, meistens der Geistlichkeit und frommen Stiftungengeweiht, und die Grundzinse, welche von gewissen Gütern anKirchen, Gemeinden oder Privatleute entrichtet werden mußten,waren weder drückend, noch allgemein.

In keinem Untcrthanenlande Helvetiens minder, als hier, er-wartete und forderte man mithin eine Umschaffung der Dinge.

Aber die Völkerschaften am Tessin und Jsone wurden durchder Umstände Gewalt am frühesten in den Strom der Revolutionhingerissen.