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künfte und Großrichter in Kriminal- und Zivilsachen war. Auchzog er aus Prozessen und Strafgelder» die bedeutendsteEinnahme. Daher fehlte cs nie bei diesem Bolle an einer Unge-heuern Menge von Streithändeln. Eine Legion von Advokaten,Prokuratoren, Notarien, Bankschreibern, Rathgebern u. s. w. ver-mehrte die Prozeßsucht durch Aufhetzungen und Versprechungen.Fast in jedem Dorfe wohnte ein ansäsfiger Sachwalter, oder Für-sprecher, der sich vom Zwist der Gemeinden und Privatpersonenernährte, und mit Hilfe seiner Amtsgenoffen die Prozesse in zeit-und kostspielige Länge spann.
Die Klage kam an den Statthalter, oder Landvogt; man appel-lirte von ihm an das jährliche Syndikat, oder an die Gesandt-schaft, welche von den regierenden Ständen in die Unterthanen-lande abgeordnet ward, um den Zustand derselben und die Ver-waltung des Landvogts zu untersuchen. Vom Syndikat appellirtendie Unzufriedenen an die regierenden Stände selbst, welche in letzterInstanz absprachen.
So ward durch die Landesverfassung Prozeßsucht ein herr-schender Fehler dieses Volkes. Armuth, Vernichtung des Haus-friedens 'und Familienglücks, unversöhnliche Feindschaften, Auf-regung der gehässigsten Leidenschaften, bildeten das traurige Ge-folge davon.
Ungeachtet dieses Hanges zum Streite, ungeachtet der Neigungdes Landmanns zur Jagd und zum äußern Gepränge, trugen dieitalienischen Schweizer doch von jeher Widerwillen gegen denSoldatenstand. Sie waren daher fast zu keiner Zeit militärischorganistrt.
Lust zur Ungebnndcnheit, oder Furcht, oder Besorgtheit, durchkriegerische Einrichtungen in alten Freiheiten beschränkt zu werden,mochten jenen Widerwillen vermehren. Von der andern Seite aberwar es auch niemals den Landesherren Ernst gewesen, ihren Unter-