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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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sorgfältigen Abwartung des Kultus au. Dies feierliche, äußereGepränge vertritt ihm oft das Wesen der Religion; Festtage,Messen, Beichten,, Prozessionen u. s. f. rauben aber dem Landbauunzählige Hände, unzählige Stunden, und begünstigen den Hangznm Nichtsthun, zu welchem schon das weichere Klima lockt.

Die Pfarrer, meistens Söhne minder begüterter Landleute, inden Kollegien zu Como und Mailand durch Mönche zumSeelsvrgeramt erzogen, waren größtentheils selbst ohne große Wis-senschaft. Werkheiligkeit ward durch sie zur ersten Tugend, undGlaubenseifer zur höchsten Christenpflicht.

Die Gemeinden hatten immerdar das alte Recht, wie in dendemokratischen Kantonen der Schweiz, ihre Pfarrherren zuwählen. Die Bürger, vom sechszehntcn Jahre an, traten zusam-men, ernannten den Seelsorger und legten ihm die Bedingungen,unter welchen er das Amt erhielt, zur Unterschrift vor. Seine

Besoldung war ärmlich; um so abhängiger mußte er sein.-

Welche Früchte ließen sich von Männern, welche ein oft sitten-loses Volk erkor, für Sittenvcrbefferung hoffen?

Noch gröbere Unwissenheit, als unter den Seelsorgern, herrschtein den zahlreichen Klosterzellen. Die meisten derselben waren vonBettelorden besetzt. Freilich gebrach es nicht an Wohlunter-richteten , sowohl unter Reformanten und Nekollckten des Franzis-kanerordens, als unter Kapuzinern, welche sich besonders durchKanzelberedsamkeit anszeichneten; allein ihr Wirken blieb fruchtlosbei widerwärtigen Verhältnissen.

Und in den Händen dieser Männer lag der öffentliche Unter-richt. In den Dörfern gaben Pfarrer und Kapläne den Knabennur dürftige Anweisung im Lesen, Schreiben und Rechnen. DieTöchter wurden ganz den Müttern überlassen.

Zwar hatten Mendrisio, Ascona, Lugano, -Pollegionnd B ellinzona Kollegien oder Seminarien, worin Söhne wohl-