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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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Glayre's Mari me war, die schweizerische Staatsverändcrungdadurch aufrecht zu halten, daß er sie für die einen beliebt, fürdie andern, so darin verloren hatte», erträglich machen wollte.Aber eben diese Marime bewirkte, daß er vom leidenschaftlichenGeist aller Faktionen und Parteien zugleich verkannt wurde. DiePatrioten klagten ihn eben so gut, wie die Aristokraten der Ver-rätherei an; jene, weil er nicht in ihren Kampf auf Tod undLeben gegen die andern Parteien stimmen, diese, weil er keineGegenrevolution befördern wollte.

Nachdem er das Vollziehungsdirektorium verlassen hatte, wurdeer noch zweimal in die vollziehende Gewalt der Republik gerufen.Er ward nämlich Mitglied des Vollziehungsausschusses und Mit-glied des Vollziehungsrathes. Im Oktober 1800 sandte ihn dieRegierung nach Paris, um dort die Neutralität der Schweiz zubewirken. Gern übernahm er die schöne Sendung, wenn er gleichan der Güte des Erfolgs zweifelte. Auch bewirkte er wenig fürseinen Zweck. Man ernannte ihn auch zum Bevollmächtigten aufdem Kongreß zu Lüneville; dieser fand nicht statt, und seine Mis-sion beschränkte sich mithin allein auf Paris.

Es war zu dieser Zeit (im Jahr 1801) die große Frage lauterals jemals an der Tagesordnung:ob Föderalismus, ob Einheitfür Helvetien?" Glayre entschied sich für Beibehaltung desEinheitssystems, welches allein geeignet sei, früher oder späterunter günstigern Umständen die Unabhängigkeit und Neutra-lität Helvetiens von Außen, und Wohlstand, Aufklärung undSittlichkeit im Innern zu bewirken. Um die französische Regie-rung für diese Meinung zu stimmen, schrieb er in Paris seineImllres sur l'Uelvstls, die den Druckers Zürich 1801 führen, undzum Motto den Art. m des französisch-schweizerischen Allianz-traktats vom 19. August 1788 tragen: Im republique lrsnpsissSsrsntit « tu republigUL kslvöllgus son rnckH>enckance et