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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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wir uns der Herrschaft aller sinnlichen Begierden: so sind wirsittlich frei.

Lähmen keine willkürliche (also nicht durch die Naturnothwcn-digkeit gegebene) Fesseln unsers Geistes Kraft, zur Entwickelungseiner Anlagen zum Nrthcilen, Denken, Glauben; werden wirnicht durch willkürliche Gewalten an gewisse Formen und Mei-nungen und ein non plus ultra des Forschens gebunden: so ge-nießen wir Denkfreiheit.

6 .

Hieraus ergibt sich, daß die Freiheit nicht nur in sich Verschie-denheiten trägt, sondern auch eben so relativ ist, als die Aus-bildung der Triebe des dreifachen Lebens bei den Sterblichen über-haupt ist.

Der Wilde, welcher nichts von den Forderungen seiner (in ihmvorhandenen, aber schlummernden) Hähern Natur ahnet, lebtfrei, sobald er nur in sinnlicher Behaglichkeit leben kann.

Ein Europäer hingegen, der Alles, was Sinnlichkeit schmei-chelt, so gut wie jener Wilde, besitzt, aber durch willkürliche Ge-bote in Rücksicht der unerfüllten Triebe seiner Hähern Natur darbenund schmachten muß, ist nichts weniger, als frei zn nennen.

Im Nrtheile über die Freiheit der Völker müssen wir diese mitkeinem andern Maßstabe, als dem ihrer eigenen Entwickelungs-stufe, messen.

7 .

Ungehemmte, vernunftgemäße Befriedigung der Triebe unserSgesammten dreifachen Lebens setzt vollkommene Freiheit voraus.

Ein Staat, welcher dem Volke das Vermögen läßt, die Forde-rungen der dreifachen Natur so weit zn beruhigen, als es derKultnrzustand des Volkes möglich macht, oder znläßt, gewährtbürgerliche Freiheit.