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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
Entstehung
Seite
333
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digen an jener Mordthat Beweise schneller Gerechtigkeitspstegegab, nnd den General von der Nothwendigkeit überzeugte, öffent-liche Beamten gehörigen Ortes zu belangen, erhielt ich die Sachenim Gange des Rechtens.

Der Unterstatthaltcr Kahser empfing um dieselbe Zeit seinemehrmals verlangte Entlassung; an seine Stelle wurde Wam-misch er, ein biederer, geachteter Mann, ernannt. Diese Ver-änderung trug ebenfalls bei, den General auSzusöhnen. Er wollteaber den gefangenen Windlh, als Mörder eines fränkischen Sol-daten und Theilnehmer an einem Zusammenlauf, dem fränkischenKriegsgericht übergeben. Windly war unstreitig der Minder-schuldige; viele Umstände sprachen für ihn. Beim Kriegsgerichterwartete ihn das unfehlbare Todesnrtheil. Zch versuchte ihn zuretten, nnd rcklamirtc ihn als Schweizer für das vaterländischeTribunal. Mein Entschluß war genommen, für das Recht unsersVolks das Aenßerste zu wagen, und im Fall einer gewaltthätigenWegführung des Miffethäters mich den Bajonetten der Franzosenentgegenznstellen. Loison ricth, zur Becndigniig nnsers Zwistesden Ausspruch des Obcrgcnerals Massen« nnd des helvetischenVollziehungs-Direktoriums zu verlangen. Beide sandten wir Eil-boten ab. Noch ehe Antworten znrückkamcn, trat ich eines Mor-gens vor das Bett des Generals, mit dem Vorgeben, Befehl zuraugenblicklichen Hinwcgführnng des Beklagten vor das Kantons-gericht Luzern empfangen zu haben. Zch forderte Mannschaft zurBegleitung desselben. Der General glaubte mir, stellte mürrischdie nöthigcn Befehle aus, nnd so rettete ich durch List, was durchGewalt nicht erreicht werden konnte. Massen« hat wirklich, wieich nachher erfuhr, den Verbrecher vor das Kriegsgericht verlangt,gab aber nach, da dessen Prozeß vor dem Kantonsgcricht schon zuweit gediehen war, wo die Theilnahmc am Morde mit mehrjäh-riger Kettenstrafe belegt wurde.