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Der Verfolger ist ejz, Narr oder Bösewicht. Der° Staatsmannhat nur dafür zu sorgen, daß der Jrrthum des Bürgers die öffent-liche Ordnung nicht zerstöre. Er darf nur Handlungen strafen.Aber kaum wird man behutsam genug in AuSsindung glücklicherStrafmittel für diese sein können, weil der Märtyrer sich nie sosehr wegen seiner Handlungen, als vielmehr um deren Ursachen,der Meinungen willen, gestraft glaubt, und weil jeder MeinungS-genoffe des Märtyrers sich in ihm mitgestraft sieht, ob er gleichnicht dessen Handlungen begangen hatte. Eine unvorsichtig aus-gefällte Strafe erbittert daher nicht nur den Duldenden, sondernalle seine Glaubensgescllen; und stiftet des Nebels mehr, als sicvernichtet.
Noch weniger darf eine Strafe mehr Personen verwunden, alsVerbrecher sind. Alle Verurtheilungen in Masse sind wahr-hafter Bürgerkrieg mit den Waffen der Justiz geführt, von derVernunft mißbilligt, vielleicht aber leider in dieser Welt vollerMängel eben so unausweichlich, als jeder andere Krieg.
Zuweilen ist nichts so fähig, die Schwärmerei in ihren Wir-kungen zu entkräften, als Anwendung des Lächerlichen. Ichbediente mich desselben, und jedesmal mit glücklichem Erfolge,gegen die geläufigen Zungen mancher Bäuerinnen von Unterwalden,deren Einfluß auf die Staatsverhandlnngen dem Leser dieser Denk-schrift nicht mehr unbekannt sein kann.
Als einstmals, während die Kaiserlichen schon in Uri Fuß ge-faßt hatten, und Nidwalden ohne Besatzung war, mehrere zank-lustige Weiber auf dem Platze von Stans über die nahe Ankunftder yesterreicher und Russen jubelten, und ohne Rückhalt die künf-tigen Gegenstände ihrer Rache bezeichnet,:», ließ ich sie vor michbringen. „Ihr wünscht," sagte ich, „die Ankunft der russischenund kaiserlichen Soldaten. Ich bcdaure euch; sie kommen so baldnicht. Um aber eure Ungeduld zu befriedige», will ich euch von