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Die alte Landschaft St. Gallen erklärte, daß sie mitFreuden dem bundesinäßigen Ansuchen von Schwyz entsprechenwürde, wenn sie nicht durch eigene Gefahr gebunden wäre.Denn es hätte das benachbarte Thurgau die neue Verfassung an-genommen, und mehrere hundert Mann gegen die St. GallischenGrenze» ausgestellt. Sie selbst wäre kaum stark genug, ihr zehnStunden langes Gebiet hinreichend zu schirmen.
Die Stadt St. Gallen stimmte ähnliche Klage an. Ihreeigene bedenkliche Lage mache ihr unmöglich, entfernten Freun-den Hilfe zu widmen. ^
Das Nheinthal hatte in offener Landsgemeinde zwar demGemciudsbeschluß von Glarus beigestimmt, Freiheit und Unab-hängigkeit mit Gut und Blut zu schirmen; aber einen Zuzug vonHilfstruppen konnte es den fünf Bergkantonen nicht senden, solange es in Gefahr stände, von den Thurgaucrn überfallen zu wer-den; andererseits im Dunkeln wäre über den Entschluß von Appen-zell, von Toggcnburg, von der alten Landschaft und St. Gallen,dem Sarganserland, Gaster, Uznach und der Landschaft March.Wenn es für sich selbst beruhiget sein würde, wolle esgern den fünf Orten seine Völker senden; inzwischen begnüge essich, zum Kriegsrath nach Schwyz zwei Hauptleute, als Mitglie-der, abzuordnen.*)
Das katholische Toggcnburg berichtete, es könne nicht ent-scheiden, ob Beistand sende», bis seine Gemeinden bestimmt überAnnahme oder Verwerfung der neuen Konstitution abgemehrt habenwürden. **)
Appenzell schrieb: es habe mit Entschlossenheit wider den
k*) Diese kamen zwar; der Kriegsrath der fünf Orte entließ sie aber so-gleich wieder.
**) Es nahm die Konstitution an.
Zsch. Ges Schr, 34. Thl.
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