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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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schaft täglich in den Waffen geübt werden solle; daß die Uebrigcnsich zum Schanzen bereit halten müssen. Allen Schwyzern außerder Heimat, aber doch inner den Grenzen der Eidgenossenschaft,wurde geboten, bei Verlust des Vaterlandes, nach Hause zu kommen.

Diese Landsgemeindenbeschlüsse wurden sofort vollzogen, unddurch Eilboten an alle Stände und Landschaften versandt, welchebei der letzten Zusammenkunft in Schwyz ihr Wort der Treue unddes Beistandes gegeben hatten. Sie wurden anfgefordert, sich zumKampf zu rüsten, und Mitglieder znm schwyzerischen Kriegsratyzu senden.

Noch an demselben Tage erschienen mehrere Abgeordnete vondem obern und untern freien Amt, nnd aus dem Luzerner Kanton,die, laut Auftrag ihrer Gemeinden, den Wunsch äußerten, mitSchwyz gemeinsame Sache zu machen. Der heilige Eifer schiendie ganze Schweiz zu beseelen, welche noch nicht von fränkischenHeeren gelähmt war, und das Schicksal der Eidgenossenschaft nurvon einem großen, glücklichen Schlage abzuhängen, durch welchenalle Völkerschaften geweckt, zu gleicher Stunde gegen die Machtder Fremden auf vaterländischem Boden sich erheben würden.

Luzern hatte inzwischen, gemäß dem Befehle Lecarliers, gegendie Schwyzergrenzen zur verordnetcn Sperre Mannschaft ausgestellt,und ließ aus dem See zu gleichem Zweck ein bewaffnetes Schiffsegeln. Darum sandte Schwyz das dritte Bataillon, nebst hun-dert Scharfschützen, unter Anführung des Hauptmanns KarlFäßler, gegen die Grenzen bei Küßnacht.*) Luzern fürchteteden Bürgerkrieg.Wir haben nicht aufgehört, eure Freunde undgute Nachbarn zu sein, schrieb es an Schwyz: wenn wir uns gleichnicht dem Anfinnen des fränkischen RegierungSkommiffärs Lecarlierentziehen konnten, unsere Grenzen zu besetzen."a:_

-) Den. April.