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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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bürg beider Religionen, des Rheinthals »nd Sargans, an demOrt unserer Zusammenkunft cintrasen, über den gleichen Gegen-stand sich mit uns zu berathcn.

Obwohl ihre Verfassungen der unseligen ähnlich sind, und gleicheBesorgnisse sie zu uns herführte, hielten uns doch Verschiedenheitder Beweggründe und andere Betrachtungen ab, unsere Vorstellun-gen mit den ihrigen in eine Bitschrift zu fassen. Billig aberwürden wir den Tadel eines jeden Rechtschaffenen zu verdienenbesorgt haben, wenn wir eidgenössische Brüder von eben demSchritte Hütten abwendig machen wollen, durch den wir das Zielunserer Wünsche anr sichersten zu erreichen hofften.

Auch sind wir überzeugt, daß weder Ihr, Bürger Geschäfts-träger, noch das Direktorium es uns nicht verdenken werden,wenn wir diese Stände nicht zu hindern suchten, ihre Vorstellun-gen mit der unseligen der hohen Behörde überreichen zu lassen.

Unterdessen machten wir es uns zur Pflicht, Euch, BürgerGeschäftsträger, auch von dem Umstand bei diesem Anlaß zn be-nachrichtigen, wo wir uns die Ehre geben, Euch die Vorstellungs-schrift mitzuthcilen, die wir an das französische Direktorium zn er-lassen die Freiheit nehmen.

Die Empfindungen der Menschenliebe und Gerechtigkeit, dievielen Beweise, die Ihr unserer Nation bereits hiervon gegeben,und Eure Kenntnisse von den Verhältnissen unserer demokratischenStände sind uns so viele Bürgen, daß Ihr unsere ehrerbietigenWünsche bei dem Direktorium zu unterstützen belieben, und Euchdadurch neuen Anspruch auf unsere Dankbarkeit erwerben werdet,die unauslöschlich sein wird, wie die Empfindungen der Verehrung,die wir Euch gewidmet haben.

Gegeben Schwyz den 5. April 1798.

Gruß und Hochachtung.

Unterzeichnet im Namen der Repräsentanten der Gemeinden