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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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gen, und, von Büren, Gottstadt und Nidau aus, gegenPeterltngcn, Biel und Bötzingcn gedrängt werden. Der Landsturmsollte ergehen, um die vorgerückten Truppen zu ersetzen, oder beieinem Rückzug zu unterstützen. Der Kriegsrath legte den Planbei Seite. Die Unterhandlungen hatten ihren Fortgang; Allesschwebte zwischen Furcht und Hoffnung. Doch schien es, als obdie Regierung von Bern niemals von Erfüllung der fränkischenDrohungen überzeugt war.

Den 15. Februar schloffen ihre Abgeordneten förmlichen Waf-fenstillstand mit General Brüne für vierzehn Tage, um währenddieser Frist Alles, wo möglich, noch gütlich beizulegen. Die Grund-lage von Brüne's Begehren war die ungesäumte Annahme derschon entworfenen Verfassung einer helvetischen Republik. DieAntwort der Abgesandten war: man glaube, die am 3. Hornungan das deutsche Berngebiet erlassene Verkündigung entspreche ge-nugsam den fränkischen Forderungen, weil kraft dieser die repräsen-tative Verfassung in Jahresfrist solle angenommen werden.

In dieser Zeit, und zwar am 21. Hornung, erschien eine Ab-ordnung von der Nationalversammlung in Basel; WernhardHuber und Lukas Legrand waren Glieder derselben. Ihre Ab-ficht war, durch ernste Vorstellungen Bern zu bewegen, die Herr-schaft niedcrzulegeu, und einen verderblichen Krieg von den Gren-zen HelvetienS zu entfernen, da, was Frankreich forderte, Wunschjedes freien Schweizers sein müsse — Freiheit und Gleichheit.

Allein umsonst waren die Vorstellungen der Basler. Mit größererBegeisterung wurde am 26. Hornung der Oberbefehlshaber vonErlach empfangen. Er erschien mit kriegerisch-prangendem Ge-folge von Offiziere» vor dem Rathe der Zweihundert und den Aus-schüssen der Landschaft. Er schilderte mit Beredsamkeit die Lagedes Kantons, die Kampflust der Soldaten, und begehrte, für dasWohldes Ganzen, unumschränkte Vollmacht, beim Auslaufe desZsch. Ges. Schr. 31. Thl. 4*