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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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und Stille waltete. Ihre Einsicht und Beredsamkeit lenkte desVolks Entschlüsse, besonders in neuer» Zeiten, da man von denPfarrern vorzugsweise Kenntnisse forderte. Denn bis zum sechs-zchnten Jahrhundert konnten ihrer die wenigsten schreiben undlesen. Man darf daher nicht erstaunen, wenn in Verordnungen(wie z. B. in alte» Ordonnanzzettcln der Pfarre Werg, Muotta-thal, Morschach u. s. w.) die Bedingung angcfügt ist, daß keinerzum Pfarrer solle angenommen werden, er könne denn lesen undschreiben."

Während also der Geistlichen Ansehen in Thatsachen verschwand,suchten sie den Verlust durch Ehrenbezeugungen von Seiten desVolks auszuglcichen. In früher« Zeiten und bis ins siebenzehnteJahrhundert herab empfingen die Meßpriester und Bischöfe die ein-fache Benennung:Ehrwürdiger Vater in Gott!" Acbte und Klö-stcrvorstehcr nannten sich selbst nurBrüder", die Pfarrer be-zeichnet man mit dem WorteLyt-Lipp", d. i. Leutpriester. Abermit den langen Priestergewändern und Bärten verlor sich jene Ein-falt, und blendende Titulaturen traten an deren Stelle.

7 .

Da die Gesetzgeber des schwyzerischen Freistaats der PriesterHoffart und Mißbräuche eben so weise als standhaft einschränkten,zeichneten sie zugleich mit fester Hand die Scheidelinie zwischenStaat und Kirche. Der Staat für diese, die Religion für jeneWelt wichtig, däuchtcte ihnen die Vermischung beider unnütz. Siemachten die Religion zur besondcrn Angelegenheit aller einzelnenBürger, den Staat zur öffentlichen Sache des Ganzen. Nichtweil das durch Religion gebildete Sittlichkeitsgefühl Brustwehr der