sammlung leitest; dich fordere ich auf, bei Treue und Ehrekund zu thun, ob du mich dessen für schuldig hältst, was je-ner schändliche Verläumder keckerweise behauptet, ich forderedich dazu auf, bei deiner Heiligkeit und Würde, bei deinemNamen" —
„Halt!" rief der Vorsitzende Richter, „der Name, unterwelchem wir unter freiem Himmel bekannt sind, darf an die-sem unterirdischen Gerichtssitz nicht ausgesprochen werden,"
Hierauf fügte er gegen den Gefangenen und die Ver-sammlung gewendet hinzu: „Ich bin zum Zeugniß aufgcfvr-dert und erkläre, daß die gegen dich vvrgebrachte Klage rich-tig ist, so weit du das selbst anerkannt hast, nämlich so weitsie besagt, du habest unbedachtsamerweise in Landern außer-halb der rothen Erde*) leichtsinnig von diesem heiligen Ge-richtshof gesprochen. Aber ich glaube bei meiner Seele undbezeuge bei meiner Ehre, daß der Rest der Klage unglaublichund falsch ist. Und das schwöre ich und lege meine Handauf Dolch und Strick **). Was urtheilt Ihr, meine Brüder,über den Fall, den Zhr untersucht habt?"
') Die Theile von Deutschland, welche der Gerichtsbarkeit derBehme unterworfen waren, hießen die rothe Erde, sei es nun wegendes Bluts, welches darauf vergossen wurde, oder aus irgend einemanderen Grunde; Herr Palgrave vermuthet wegen der Grundfarbedes alten Banners der Gegend. Westphalen, nach den Gränzen,welche das Land i»r Mittelalter hatte und welche von dem heutigenvöllig verschieden sind, war der Hauptschauplatz der Vchme.
D. Verf.
"> Ich verweise hierbei auf das 5, Heft im 3, Band des deutsche»Familienbuchs von lS4ö tKarlsruhe, Müller), worin mein verehrterFreund, H, Kurz, die Vehme und Walter Scott's Angaben über die-selbe bespricht. D. Uebers»