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16 (1851) Die Braut von Lammermoor
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lange befreit hat. Da wir uns also gegenseitig mißkannthaben, warum sollte nun der junge Edelmann nickt gern aufden alten Juristen Horen, wenn derselbe die zwischen ihnenherrschenden Streitpunkte erklärt."

Nein, mein Herr," antwortete Ravenswood,es ist in demHause der brittischen Pairs^), wo Ehre und Rang gleichenStand halten es ist vor dem Gerichtshof der höchsten In-stanz, daß wir mit einander reden müssen. Die schwertgegür-tetcn Lords von Britannien, unsere alten PairS, sollen ent-scheiden, ob sie wollen, daß ein Geschlecht, das nicht zu den

*) Das Appellationsrecht von dem Court ok 8o»»ion, den höchstenRichtern in Schottland, an das schottische Parlament, in Civilsache»ist vor der Union heftig bestritte» worden. Es war dies ein sehr wün>schenSwertheS Recht, da die Prüfung und gelegentliche Umstoßung derUrthkile im Parlament gleichsam ein Zügel für die Richter war, dessendieselben zu der Zeit sehr bedurften, angesehen sie sich mehr durch NechtS-kenntniß als durch Geradheit und Unbestechlichkeit auSzeichueten.

Die Mitglieder der Fakultät der Advokaten zogen sich im Jahr IK71das höchste Mißfalle» des Court ok 8-s-ion z», weil sie sich weigerten,dem AppellationSrecht ans Parlament zu entsage», und die Mehrzahlvon ihnen wurde durch eine sehr eigenmächlige Maßregel von Edinburgverbannt, und so für mehrere Sitzungen oder Fristen in der Ausübungihres Berufs gehindert. Aber durch die Artikel der lln on ist de» schot-tische» Nnterthanen eine Appellation an das britische HauS der Pair«zugesichert, und dies Recht har ohne Zweifel seinen Einfluß gehabt, denunparteiische» und unabhängigen Charakter z» erwecken, den die Richterdes Couri,°k 8--sion, gegen das Beispiel ihrer Vorgänger, seitdem gezeigthaben.

Man kann leicht begreife», daß ein alter NechtSgelehrter, wie derLord Keeper, im Text einige Unruhe fühlen mochte, wenn die zu seinenGunsten, unter buchstäblicher Auslegung des Gesetzes gefällten Nrtheileeiner neuen Prüfung vor einem höchst unparteiischen und besonders vonBilligkeit beseelten Gerichtshof unterworfen werden sollren.

In den früheren Ausgabe» dieses Werkes war dieser rechtliche Unter-schied nicht hinlänglich erläutert.

Die Braut von Lammermoor. I. 15