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chem sie verübt wird, und dennoch höchst strafbar guosü weuin,in Beziehung auf den Ort, wo sic verrichtet wird. So kannein Mann erlaubter Weise einen Hopser oder einen sonstigenTanz in einer Schenke tanzen, aber nicht inter Mi'ieles ecele-sise Demnach könnte es zwar eine gute That gewesensein, den Lord Dalgarno, einen Menschen, der sich so gezeigthat, irgendwo anders zu erstechen; aber eine Gcwaltthätigkeitgegen ihn fällt unter die klare Verordnung, sobald sie imUmkreise des Hofes verübt worden ist. Denn merkt wohl,edle Herren, die Verordnung wider das Schlagen würde anUnserem Hofe wenig helfen, wenn sie durch den Beweis, daßder Geschlagene ein Schurke ist, umgangen werden könnte.Leider kenne ich keinen Hof in der Christenheit, an welchemsich keine Schurken finden, und wenn man unter dem Vor-wände, sie zu schlagen, den Frieden brechen dürfte, wahrlich,dann würde es bis in Unser Vorgemach Prügel regnen."
„Was Ew. Majestät sagt," erwiderte der Thronfolger,„trägt das Gepräge Eurer gewohnten Weisheit. Die Umge-bungen der Paläste müssen ebensowohl geheiligt sein, wie diePersonen der Könige, welche selbst bei den wildesten Völkernals nur eine Stufe unter ihren Gottheiten stehend betrachtetwerden. Aber Ew. Majestät Wille kann die Strenge dieses,so wie jedes andern Gesetzes hemmen, und cs steht in EurerMacht, diesem unbesonnenen Jünglinge, in Betracht des vor-liegenden Falles, volle Verzeihung zu gewähren."
„Rem neu tetigisti, Lsrole, mi puernle" erwiderteder König. „Und wisset, edle Herren, daß Wir durch Unsereignes klägliches Vornehmen bereits die Gesinnung dieses Lord
Innerhalb der Wände einer Kirche.
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, Kindlein Karl.