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3 (1853)
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ügungen eines Dritten das Zutrancn eines Freundes, das Wohl-wollen eines Gönners geraubt ward; reden von den Umtriebender Rachsucht und des gegenseitigen Hasses, welche eine Folgeunvorsichtiger Geschwätze und ehrenschänderischcr Klatschereienwaren; reden von der allgemeinen Kälte, Gleichgültigkeit, ge-heuchelten Freundlichkeit, Partcisucht und Schadenfreude, welchedie Erbübel der Städte sind, in welchen Verleumdung und Gern-tadel zur Alltäglichkeit geworden; reden von der Vernichtung sovielen häuslichen Glücks, wo statt harmloser Zwanglosigkeit nurschüchterne Furcht und ängstliche Rücksicht einheimisch wurde, undselbst im Heiligthum seiner Hütte der Mensch keine Sicherheitvor der unbescheidenen Neugier lüsterner Tadelsucht hatte!

Aber (wird Mancher in der Stille denken) ist cs nicht er-laubt, über seine Mitmenschen ein unschuldiges Wort oder einenScherz zu sagen? Ist denn jede Aeusterung eines Tadels selbstüber anerkannt tadelnswerthe Menschen eine Sünde? Wenn mirnicht gestattet sein soll, mein Urtheil über den Werth Eines oderdes Andern auszusprcchen! wie soll ich einen, der mir theucr ist,warnen können, diesen als Verführer zu fliehen, jenen als Heuch-ler zu meiden?"

Die heilige Schrift antwortet: Was nützlich zur Besserungist, da es noth thut, daß es holdselig sei zu hören das rede.(Eph. 4, 29.) Dann also, wenn du glauben darfst, dein Tadelkönne Besserung hcrvorbringen; dann, wenn du glauben darfst,die Erklärung deines Urthcils sei Pflicht, die Verschweigungdesselben könne Schaden stiften, dann rede! Aber rede,daß es holdselig sei zu hören, d. h. auch dann noch ohne Bit-terkeit, ohne Schadenlnst, ohne dich selbst damit brüsten zu wol-len. Wer sieht in diesen Worten der heiligen Schrift nichtdie scharfgezeichnete Grenzlinie zwischen dem pflichtmäßigen unddem unerlaubten Tadel?