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Freilich fehlt es keinem Sünder an Entschuldigungsgründen,Sild so auch nicht dem geheimen Betrüger des Staats an Be-mäntelungen seines ehrlosen Eigennutzes. Die Obrigkeit, wirder zuweilen bei sich selbst sprechen, ist reicher als ich; sie hatmehr Hilfsmittel, das Fehlende zu ersetzen, als ich. Daß ichdem Staate eine Kleinigkeit von dem vorenthaltcn habe, wasich hätte zahlen sollen, wird ihn noch nicht zu Grunde richten.Darum mag cs mir wohl erlaubt sein, auch für mich zu sorgen.Ich brauche cs nöthiger, als der Staat.
Wahr mag es sei», daß der Dieb es oft nöthiger bedarf,als der Reiche, den er bestiehlt; aber ist er deswegen zum Raubeberechtigt? und kann er alle Bedürfnisse und Ausgaben des Rei-chen berechnen, der für seine eigene Person vielleicht weniger be-darf, als der schwelgerische, diebische Arme? Freilich, der Räu-ber vergreift sich an fremden: Gut. Aber du, der du dem Landedie schuldigen, vom Gesetze verordneten Abgaben hinterhältst,Hust du nicht desgleichen? Die Steuer, welche von deinemVermögen dem gcsammtcn Lande oder der Gemeinde gehört, inwelcher du wohnst, .ist sie dein Eigenthum? Ist sie nicht derZins, welchen du schuldig geworden bist, und den du unter-schlägst, oder auf unehrliche Art schmälerst?
Auch damit tröstet sich der gewissenlose Staatsbürger wohloft: Ich bin gegen jeden meiner Mitbürger treu und redlich;Keiner darf mir etwas Uebels mit Grund und Fug nachsagcn.Und so darf ich auch bei den vielen Abgaben zuweilen an meineigenes Bestes denken, und das behalten, was man mir nichtnachrcchnen kann.
Unredlicher! weil du Treue und Redlichkeit übst gegen denEinen, bist du darum befugt, den Andern zu hintergehen?Oder weil du Einzelnen gibst, was du ihnen schuldig gewor-den, darfst du deswegen Alle insgesammt betrügen? Und ist der,