Druckschrift 
3 (1853)
Seite
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Hab und Gut, und wenn wir dies noch nicht haben, selbst dieFähigkeit, uns Eigcnthum erwerben zu können, besitzen wir nurin so fern, als wir in einem Lande wohnen, wo wir durch guteOrdnungen und Einrichtungen bei unscrm Eigcnthum und unfernGewerben geschützt werden, oder Anlaß finden, Vermögen zugewinnen. Allein für uns selbst, Jeder für sich, könnten wirnicht bestehen. Der reichste Mann mit Tonnen Goldes in men-schenloser Einsamkeit wäre ärmer, als der Bettler in einer be-völkerten Stadt.

Für diese Möglichkeit, unsere Besitzungen und Güter durchFleiß erweitern zu können, müssen wir also dem Lande, worinwir wohnen, dankbar sein. Für den Schutz, welchen wir fürMisere Rechtsame gegen fremde Eingriffe erhalten, müssen wirbettragen nach unfern Kräften, daß die Landesobrigkeit die öffent-lichen Einrichtungen unterhalten könne, welche unfern Rechtenund miscrm Stande volle Sicherheit verschaffen.

So gebietet uns demnach die gesunde Vernunft, willig dieLasten des Landes nach Maßgabe unserer Kraft mittragen zuhelfen, und uns keineswegs von den Auflagen und deren Bezahlungganz oder theilweise auszuschließen. Denn geschieht dies aufirgend eine hinterlistige oder saumselige Weise, so betrügen wirdas Vaterland und die Obrigkeit um die rechtmäßige Schuld,die wir abzustatten haben. Unsere Klugheit ist dann nicht besser,nicht edler, nicht vcrzeihungswürdigcr, als die Klugheit desDiebes, welcher Andere in ihren Rechten und Besitzungen ver-kürzt. Unsere sogenannte billige Selbstliebe ist ein schändlicherEigennutz, der uns zum Verräther an Gesetz und Mitbürgcrschaftmacht. Wenn wir cs an uns verzeihlich finden, die Obrigkeitzu hintergehcn und sie in den pflichtmäßig zu leistenden Abgabenzu verkürzen! so ist es nothwendig auch wohl Allen verzeihlich.Wenn aber alle Bürger so unredlich denken: wer möchte mit