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3 (1853)
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indem man gegen menschliche Einrichtungen fehlt, sich noch nichtgegen Gott selbst vergangen hat, und, wen» man der bürgerlichenStrafe zu entrinnen weiß, daher keine Strafe des Himmels zubefürchten hat.

Diese Art, den Werth der menschlichen Handlungen zu bcur-theilcn, ist leider gewöhnlicher, als man glaubt, und eine Frucht,nicht.des tiefen, wahrheitsuchcnden Forschend, sondern der ober-flächlichen Ansicht der Dinge. Sic verwirrt den ungeübten Ver-stand durch Trugschlüsse und den Schein der Beispiele und durchdie Verwechselung der inner» geistigen Handlung mit der äußern.Sie besticht das Herz durch eine scheinbare Rechtfertigung dereigenen, unreinen Lüste, und möchte ihm den Glauben an dieWahrheit und Einheit der Tugend entreißen, um desto vorwurfs-freier den Lastern zu huldigen.

Allerdings ist es wahr, daß die bürgerlichen und kirchlichenGesetze unter den verschiedenen Völkern, so wie deren Gebräucheund Sitten, verschieden sind; daß bei den einen erlaubt seinkann, was bei den andern Unrecht heißt und ist. Diese Mannig-faltigkeit der Einrichtungen hängt zum Thcil von der größer»oder geringem Geistesbildung der Nationen ab; zum Theil vonGewohnheiten, die den Völkern darum theuer sind, weil sie einemhohen Alterthume entstammen; zum Thcil vom Einflüsse des käl-tern oder wärmer» Himmelsstriches auf die Bedürfnisse der Men-schen und ihre besondere Gcmüthsart. Wenn aber auch auf dieseWeise einzelne Handlungen in Hinsicht ihrer Erlaubtheit vonZeiten und Landessitten abhängen: so ist und bleibt doch die Tu-gend selbst von ihnen unabhängig.

Denn in keinerlei Volk wird man denjenigen tugendhaftheißen, der nur das Erlaubte thut. Wer seine Aeltern undFreunde nicht mordet, wer seine Nachbarn nicht ihres Eigcnthumsberaubt, wer den Befehlen der Obrigkeit gehorcht, thut zwar