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3 (1853)
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in Israel ährlich vier Tage den Opfertod der Tochter Jephthahsbeklagten.

Welcher gefühlvolle Mensch konnte jemals JephthahS Gelübdeund dessen schreckliche Erfüllung ohne Schaudern vernehmen?Wem mußte dabei nicht der Gedanke erwachen: konnte dem Gottder Barmherzigkeit und Liebe ein solches Gelübde angenehm sein?angenehm, daß ein Vater fein einziges Kind umbrachte?Freilich, Gott wehrte nicht das Gelübde ab; er verhinderte auchnicht, daß die Tochter Jephthahs die erste war, welche aus ihresVaters Hause trat: aber daß Gott nicht das Unüberlegte, oderdie schrecklichen Folgen einer übereilten Handlung verhindert, be-weiset keineswegs, daß er ein Wohlgefallen daran habe. Es be-weiset nur, daß Gott den freien Willen der Menschen nicht be-schränkt. Ohne diese Freiheit wäre ja keine Tugend möglich;wäre ja jeder Sterbliche ein todtes Werkzeug, wie der Stein,welcher aus sich selbst nicht handeln kann. Wozu gab Gott unsden Willen, wenn wir ihn nicht gebrauchen; wozu die Leuchtedes Verstandes, wenn wir sie nicht anwcnden sollten? Wozuein Gesetz, wenn wir durch unbekannte Macht gezwungen würden,zu handeln, wie sie cs gut fände? Wozu Strafen für unsereSünden, wenn Gott selbst unfern Willen beschränkte, daß wirnicht thun könnten, was wir möchten, sondern allein das, waswir nach seinem Rathschlusse thun müßten?

Die unrichtige Vorstellung von der Einwirkung Gottes aufunsere Handlungen veranlaßt auch in unfern Tagen noch mancher-lei Verirrungen. Es ist Pflicht, sich darüber zu belehren. Auchin unfern Tagen wird wohl bei einem inbrünstigen Gebete manchesGelübde gethan. Es ist Pflicht, vor dem Unüberlegten und Schäd-lichen zu warnen. Denn Gott selbst sind dergleichen Versprechungennicht immer angenehm. Wären sie cs: so würde er uns durchJcsum, seinen Sohn, dazu aufgefordert haben.