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10 (1851) Der Kerker von Edinburg
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es wenigstens zweifelhaft, ob nicht durch die Abkürzung dertraurigen Ceremonic der erschütternde Eindruck auf die Zu-schauer verringert wird, der doch der nützliche Zweck solcherStrafen ist, und rückslchtlich dessen allein, mit Ausnahme einigerbesondern Fälle, Todesstrafen überhaupt zu rechtfertigen sind.

Am siebenten September 17Z6 bemerkte man an dem be-schriebenen Platze die Vorbereitungen zu einer Hinrichtung, undschon früh war der Raum von verschiedenen Gruppen einge-nommen, die das Schaffst und den Galgen mit finsterm undrachsüchtigen Wohlgefallen ansahen, wie es das Volk selten zuerkennen gibt, dessen gute Natur in den meisten Fällen dasVerbrechen der vernrtheilten Person vergißt und nur bei ihremElend verweilt. Doch das Verbrechen, dessen der erwarteteDelinquent überführt worden, war von solcher Art, daß dadurchdie gereizten und rachsüchtigen Gedanken der Menge gerecht-fertigt wurden. Die Geschichte ist wohlbekannt; doch ist esnöthig, zum bessern Verständniß des Folgenden die Hauptum-stände zu wiederholen; und die Erzählung mag vielleicht langwerden, aber hoffentlich nicht uninteressant, selbst für die, welcheden allgemeinen Ausgang derselben bereits gehört haben. Aufjeden Fall ist einige Ausführlichkeit nöthig, um die folgendenEreignisse unserer Erzählung verständlich zu machen.

Der Schleichhandel, obgleich er die Wurzel der gesetzlichenVerwaltung beschädigt, indem er die Einkünfte derselben schmä-lert, obgleich er dem rechtlichen Kaufmann Unrecht thut unddie Gemüther der Leute verderbt, die damit beschäftigt sind,wird weder von den Vornehmen noch von den Geringer» alssehr strafbar angesehn. Im Gegentheil sind in den Grafschaf-ten, wo derselbe herrscht, die gewandtesten, kühnsten und scharf-sinnigsten Leute in dergleichen Unternehmungen verwickelt, undsehr oft mit Zustimmung der Pachter und des nieder» Adels.