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kann? Aber so verhält es sich keineswegs. Die Wahrheit ist,daß der König so gut ist, sich der Sache des Gläubigers an-zunehmen und dem Schuldner seinen königlichen Befehl zusenden, jenem binnen einer gewissen Zeit (in vierzehn oder inacht Tagen, wie es nun der Fall sein mag,) gerecht zu wer-den. Nun gut, der Mann ist widersetzlich und gehorcht nicht— was folgt? — nun, er wird von rechtswegen als Rebellgegen unfern allergnädigsten König angesehen, dessen Befeh-len er nicht gehorchte, und dies wird durch dreimaliges Blaseneines Horns auf dem Markte zu Edinburg, der HauptstadtSchottlands, bekannt gemacht- Und sodann wird er gesetzlichin's Gefänguiß gebracht, nicht einer Privatschuld wegen, son-dern weil er undankbarer Weise den königlichen Befehl ver-achtete. Was sagst du dazu, Hektar? davon hast du bis jetztnoch nichts gewußt."
„Nein, Oheim; aber ich muß gestehen, wenn ich kein Geldhätte, meine Schulden zu bezahlen, so würd' ich es dem Kö-nig weit mehr danken, wenn er mir einiges schickte, statt michfür einen Rebellen zu erklären, weil ich etwas nicht thue,was ich nicht thun kann."
„Deine Erziehung hat dich nicht dahin gebracht, dieseDinge gehörig zu betrachten," erwicderte der Oheim; „du bistnicht im Stande, das Zarte der gesetzlichen Dichtung und dieArt zu würdigen, nach welcher man die Härte, die zum Schuhedes Handels gegen widerspenstige Schuldner »othwendig ist,mit der gewissenhaftesten Rücksicht auf die Freiheit der Un-terthanen zu vereinigen wußte."
„Das weiß ich nicht," antwortete der unerfahrene Hektar;„aber wenn ein Mann seine Schulden zahlen oder in's Ge-fängniß gehen muß, so ist es doch, denk' ich, ziemlich gleich,ob er als Schuldner oder als Rebell hineingeht. Aber Sie